Identische DNA-Spur in zwei Tötungsdelikten

Im Rahmen der Ermittlungen zum Tötungsdelikt von Mitte Dezember 2015 in Laupen/BE hat sich gezeigt, dass eine am Tatort gesicherte DNA-Spur identisch ist mit einer DNA-Spur, welche im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt von Mitte Dezember 2010 in der Stadt Zürich steht. Dabei dürfte es sich um die DNA des Täters in den Tötungsdelikten handeln. Hinweise, die zur Ermittlung der Täterschaft führen, können somit mit bis zu 30'000 Franken belohnt werden.

Im Zuge der Ermittlungen zum Tötungsdelikt in Laupen, bei dem am 15. Dezember 2015 ein Ehepaar von einer unbekannten Täterschaft tödlich verletzt worden war, hat die Kantonspolizei Bern umfangreiches Spurenmaterial ausgewertet. Dabei zeigte sich, dass eine am Tatort in Laupen gesicherte DNA-Spur identisch ist mit DNA, welche vom Tatort eines Tötungsdelikts vom 15. Dezember 2010 in Zürich stammt. Damals war eine 56-jährige Psychoanalytikerin in einer Praxis in Zürich-Seefeld tot aufgefunden worden. Gemäss den Auswertungen handelt es sich um die DNA einer unbekannten männlichen Person. Die identische DNA-Spur ist vorläufig die einzige konkrete Parallele zwischen den beiden Tötungsdelikten.

Um die nach wie vor zu beiden Tötungsdelikten laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden, wurde von der umgehenden Offenlegung der identischen Spur abgesehen – nicht zuletzt, weil durch die Kantonspolizei Bern in der Zwischenzeit verschiedentlich gezielte DNA-Abnahmen vorgenommen und mit dem gesicherten Spurenmaterial abgeglichen worden waren. Vorerst konnte die an den Tatorten gesicherte DNA-Spur aber niemandem zugeordnet werden. Bereits 2011 hatte ein als schweizweit erster seiner Art durchgeführter Massen-DNA-Test der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich nicht zur Identifikation des unbekannten Mannes führen können.

Die jeweiligen Strafverfahren zur Klärung der Tötungsdelikte werden weiterhin noch getrennt durch die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland bzw. die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich geführt. Vor dem Hintergrund, dass es sich um die DNA des Täters in beiden Tötungsdelikten handeln dürfte, könnten aber für Hinweise, welche zur Ermittlung der Täterschaft führen, folglich beide der in jeweiligen Strafverfahren ausgesetzten Belohnungen ausbezahlt werden. Diese entsprechen maximal 20'000 Franken für den Fall in Laupen und bis zu 10'000 Franken für den Fall in Zürich.

Die Kantonspolizeien Bern und Zürich erneuern ihre diesbezüglichen Zeugenaufrufe vom 5. April 2016 (Bern) bzw. 8. September 2011 (Zürich). Gerade aufgrund der nun kommunizierten Erkenntnisse könnten Hinweise aus der Bevölkerung für die Klärung zentral sein. Personen, welche Hinweise oder Vermutungen zur Täterschaft oder den Umständen der Taten haben, werden daher gebeten, sich bei der Kantonspolizei Zürich unter +41 44 247 22 11 und bei der Kantonspolizei Bern unter +41 31 634 41 11 zu melden.

Auskünfte im Rahmen dieser Medienmitteilung erteilt:

Staatsanwalt lic.iur. M. Stammbach, Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich für Gewaltdelikte, am 9. März 2017 ab 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr unter Telefon 044 248 31 60.

Notiz an die Redaktionen: Für Auskünfte betreffend das Tötungsdelikt in Bern bitten wir Sie, sich an die Medienstelle der Kantonspolizei Bern zu wenden: +41 31 638 90 90.

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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