Tobias Kuster verhaftet
Medienmitteilung 25.01.2017
Der mutmasslich mit dem Tötungsdelikt vom 30. Juni 2016 im Zürcher Seefeld im Zusammenhang stehende flüchtige Tatverdächtige Tobias Kuster konnte am 18. Januar 2017 durch die Kantonspolizei Bern in Bern verhaftet werden. Das Zwangsmassnahmengericht hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft IV für Gewaltdelikte Untersuchungshaft angeordnet. Zur Klärung der Hintergründe seiner Flucht und seines Aufenthaltes sind am 19. Januar 2017 zwei weitere Personen verhaftet und der Staatsanwaltschaft zugeführt worden.
Die Staatsanwaltschaft IV führt im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt im Zürcher Seefeld vom 30. Juni 2016 gegen den Tatverdächtigen ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung (vgl. auch Medienmitteilungen der Kantonspolizei Zürich vom 2./6. Juli 2016). Die Kantonspolizei Zürich leitete zusammen mit der Staatsanwaltschaft IV gegen den flüchtigen Tatverdächtigen unverzügliche umfangreiche und aufwändige Ermittlungen ein und veröffentlichte diverse Fahndungsaufrufe.
Am Mittwoch 18. Januar 2017 ist es der Kantonspolizei Bern gelungen, den flüchtigen Beschuldigten im Kanton Bern zu verhaften. Dies im Zusammenhang mit einem durch die Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben des Kantons Bern geführten Strafverfahren wegen versuchtem illegalem Waffenkaufes im Darknet. Die aufwändigen Ermittlungen gegen eine zunächst unbekannte Person führten zum Kaufinteressenten. Am mutmasslichen Übergabeort kam es zur Verhaftung des angereisten anonymen Kaufinteressenten. Im Rahmen der Verhaftung stellten die Berner Behörden fest, dass es sich bei der verhafteten Person um den international zur Verhaftung ausgeschriebenen Tobias Kuster handelte.
Der Beschuldigte ist der Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich zugeführt und von dieser einvernommen worden. Im Anschluss daran hat die Staatsanwaltschaft IV Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft gestellt, welche am 20. Januar 2016 durch das Zwangsmassnahmengericht angeordnet worden ist. Der Beschuldigte ist im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt dem Grundsatze nach geständig.
Zur Klärung der genauen Hintergründe der Flucht des Beschuldigten und seines zwischenzeitlichen Aufenthaltes fanden sowohl im Kanton Zürich wie auch an seinem mutmasslich letzten Aufenthaltsort im Kanton Jura Hausdurchsuchungen statt. In diesem Zusammenhang sind zwei weitere Personen der Staatsanwaltschaft zugeführt und auf deren Antrag durch das Zwangsmassnahmengericht in Untersuchungshaft versetzt worden.
Weiter Auskünfte werden bis zur Klärung der Umstände und neuer Erkenntnisse nicht erteilt. Die Staatsanwaltschaft wird zum gegebenen Zeitpunkt von sich aus wieder informieren.
Corinne Bouvard
Medienverantwortliche der Oberstaatsanwaltschaft
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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