Kantonaler Richtplan: Teilrevision 2016 liegt öffentlich auf
Medienmitteilung 16.12.2016
Der Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt, die öffentliche Auflage der Teilrevision 2016 des kantonalen Richtplans durchzuführen. Diese findet vom 16. Dezember 2016 bis 31. März 2017 statt. Gleichzeitig erfolgt die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger.
Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt sind gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Um sicherzustellen, dass zeitgerecht auf neue Entwicklungen reagiert werden kann, erfolgt dessen Überprüfung und Nachführung in der Regel mit jährlichen Teilrevisionen. Die kürzeren Verfahren erleichtern sowohl die Mitwirkung der nach- und nebengeordneten Planungsträger und der Bevölkerung als auch die Behandlung der Richtplanvorlagen im Kantonsrat.
Vielfältige Gründe für Teilrevision
Die Gründe für die vorliegende Teilrevision 2016 des kantonalen Richtplans sind vielfältig. Beispielsweise wurden Gebietsplanungen abgeschlossen, deren Grundsätze und Eckwerte nun Eingang im kantonalen Richtplan finden. Zudem führte der fortgeschrittene Planungsstand von Vorhaben zu Richtplananpassungen. Im Vergleich mit der Teilrevision 2015, die zahlreiche Vorbehalte aus der letzten Richtplangenehmigung des Bundes zu klären hatte, fällt die Teilrevision 2016 deutlich weniger umfangreich aus.
Sie umfasst nur jene Teilkapitel, in denen Änderungen vorgenommen wurden. Beispielsweise wird im Kapitel «Siedlung» neu festgehalten, dass die Überdeckung von Autobahnen und Eisenbahnlinien an geeigneten Lagen im kantonalen Interesse liegt. Im Kapitel «Landschaft» werden die Funktionen der Landschaftsverbindungen aktualisiert. Der fortgeschrittene Planungsstand des Rosengartentrams und -tunnels wird im Kapitel «Verkehr» abgebildet. Im Kapitel «Ver- und Entsorgung» wird neu aufgenommen, dass Kompostieranlagen bei ausgewiesenem Bedarf, und wenn ihre Gesamtkapazität 5000 Tonnen pro Jahr übersteigt, neu auch ausserhalb des Siedlungsgebiets erstellt werden können. Grund dafür ist, dass es bei Kompostieranlagen im Siedlungsgebiet aufgrund der starken Geruchsemmissionen immer wieder zu Interessenskonflikten kommt. Im Kapitel «Öffentliche Bauten und Anlagen» werden unter anderem die Grundsätze und Eckwerte der abgeschlossenen Gebietsplanungen ETH Hönggerberg Zürich, Hochschulstandort Wädenswil und Kasernenareal Zürich in die Vorlage aufgenommen.
Weiteres Vorgehen
Die Teilrevision wird den nach- und nebengeordneten Planungsträgern zur Anhörung und dem Bund zur Vorprüfung unterbreitet. Gleichzeitig können sich Interessierte vom 16. Dezember 2016 bis 31. März 2017 im Rahmen der öffentlichen Auflage schriftlich zur Richtplananpassung äussern. Danach werden die eingegangenen Einwendungen ausgewertet. Die überarbeitete Richtplanvorlage wird anschliessend zusammen mit dem Erläuterungsbericht zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat überwiesen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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