Schlag gegen Raser – 22 Festnahmen
Medienmitteilung 06.12.2016
Die Kantonspolizei Zürich hat in drei gezielten Aktionen zusammen mit der Staatsanwaltschaft im November 2016 an verschiedenen Orten in den Kantonen Zürich, Aargau, Zug, Schwyz und St. Gallen Hausdurchsuchungen durchgeführt, insgesamt 22 Personen festgenommen und fünf Fahrzeuge sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Beschuldigten Strafverfahren wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz bzw. Gehilfenschaft dazu eröffnet. Bei einem Beschuldigten hat das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet.
Im Zuge der Ermittlungen im Zusammenhang mit der vor einem Jahr durchgeführten Aktion Rapido (s. Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 9. November 2015) sind die Ermittler bei der Auswertung von sichergestellten Beweismitteln auf weitere Filme von Rennen gestossen, die erneut Ermittlungen wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz ausgelöst haben.
Die neuen Verfahren werden in enger Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften Zürich-Limmat, See/Oberland und Limmattal/Albis mit Spezialisten des Verkehrspolizeilichen Einsatzdienstes der Kantonspolizei Zürich und dem Forensischen Institut Zürich geführt. Die Abklärungen ergaben, dass die gefilmten Rennen zwischen Juni 2014 und Oktober 2015 auf Strassenabschnitten schwergewichtig im Kanton Zürich aber auch in anderen Kantonen stattfanden. Die Rennen wurden jeweils von den Fahrzeuglenkern selbst, deren Beifahrer oder von Dritten gefilmt. Die umfangreichen Ermittlungen führten schliesslich zur Identifizierung der Tatverdächtigen.
In den gezielten Aktionen der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft wurden im November 2016 22 Personen an ihren Wohnorten verhaftet, 25 Hausdurchsuchungen durchgeführt und fünf Fahrzeuge sichergestellt. Bei den Beschuldigten handelt es sich um Personen im Alter zwischen 18 und 37 Jahren mit Wohnsitz in verschiedenen Kantonen.
Den Beschuldigten werden mehrfache und schwere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Verletzung des Rasertatbestandes) vorgeworfen. Diejenigen Tatverdächtigen, welche die Rennen nur gefilmt haben, müssen sich wegen Gehilfenschaften verantworten. Nach der Befragung durch Polizei und Staatsanwaltschaft hat das Zwangsmassnahmengericht bei einem Beschuldigten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet. Die anderen wurden nach den Einvernahmen wieder auf freien Fuss gesetzt.
Die aus der Aktion Rapido eröffneten Strafverfahren sind zwischenzeitlich alle abgeschlossen. In sechs Fällen hat die Staatsanwaltschaft Anklage im abgekürzten Verfahren erhoben und die Beschuldigten wurden mit Freiheitsstrafen zwischen 12 und 18 Monaten und zusätzlichen Bussen zwischen 300 und 2'200 Franken bestraft. Die restlichen Verfahren wurden im Strafbefehlsverfahren erledigt, mit Strafen zwischen 75 und 180 Tagessätzen Geldstrafe und Bussen zwischen 400 und 1'700 Franken.
Verständnisfragen im Rahmen dieser Medienmitteilung beantworten am Dienstag, 6. Dezember 2016 von 10.00 bis 11.30 Uhr:
Kantonspolizei Zürich
Mediendienst / Tel. 044 247 36 36
Werner Schaub
Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich
Medienstelle / Tel. 043 258 22 21
Corinne Bouvard
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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