Vernehmlassung zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung
Medienmitteilung 10.11.2016
Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion beauftragt, eine Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG) durchzuführen.
Nach rund zehn Jahren soll das Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG) einer Teilrevision unterzogen werden. Die Bildungsdirektion führt hierzu eine Vernehmlassung durch.
Grundsätzlich hat sich das EG BBG bewährt. Jährlich werden im Kanton Zürich über 12›000 Lehrverträge abgeschlossen, davon über 1›100 für eine zweijährige berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest (EBA), die damals neu eingeführt wurde. Die Berufsvorbereitungsjahre mit kommunaler Trägerschaft haben sich etabliert. Die Finanzierung der Höheren Berufsbildung wurde verbessert und pauschalisiert. Der neu eingeführte Berufsbildungsfonds unterstützt die ausbildenden Betriebe und hat sich der Praxis bewährt.
In einzelnen Punkten will der Regierungsrat jedoch Anpassungen vornehmen: So sollen unter anderem die Angebote für Personen mit individuellen Bildungsdefiziten am Ende der obligatorischen Schulzeit nicht mehr nur auf das Berufsvorbereitungsjahr beschränkt, sondern offener gefasst werden. Ausserdem sollen die Beitragspflicht wie auch die Leistungen des Berufsbildungsfonds ausgeweitet werden. Bei den Schulkommissionen und Schulleitungen der kantonalen Berufsfachschulen soll es Anpassungen bezüglich Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen geben.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.vernehmlassungen.zh.ch, Stichwort
«Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung», verfügbar.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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