Regierungsrat beschliesst über Finanzierung der Vorbereitungskurse auf die Berufs- und Fachprüfungen

Der Regierungsrat hat die Einstellung der Subventionen an Kurse zur Vorbereitung auf die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen per Ende Juli 2017 beschlossen. Zugleich hat er eine Übergangsregelung erlassen.

Im Rahmen der interkantonalen Fachschulvereinbarung bzw. der kantonalen Finanzierungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz unterstützte der Kanton Zürich bisher die Anbieter von Kursen zur Vorbereitung von eidgenössischen Berufsprüfungen oder höheren Fachprüfungen mit Beiträgen.

Neu sollen die Absolventinnen und Absolventen solcher Kurse direkt vom Bund Beiträge erhalten. Eine entsprechende Änderung des Bundesrechts hat das Parlament beschlossen. Die Änderung soll auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten. In Übereinstimmung mit dem geplanten Vorgehen der kantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) und dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) werden Kurse, welche vor dem 1. August 2017 beginnen, bis zu deren Abschluss durch den Kanton weiterfinanziert. An die Absolventinnen und Absolventen von Kursen mit Beginn ab dem 1. August 2017 wird der Bund direkt Beiträge leisten. Der Kanton leistet an diese Kurse keine Beiträge mehr. Eine entsprechende Änderung der kantonalen Finanzierungsverordnung wurde beschlossen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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