Verkehrssituation im Ortszentrum von Boppelsen wird optimiert – angepasstes Projekt liegt ab 2. Dezember 2016 auf der Gemeinde auf
Medienmitteilung 28.11.2016
Die Verkehrssituation im Dorfzentrum von Boppelsen weist Sicherheitsdefizite auf. Mit verschiedenen baulichen Massnahmen will der Kanton die bestehende Situation verbessern. Davon sollen vor allem auch der öffentliche Verkehr und der Langsamverkehr profitieren. Das Projekt liegt ab Freitag, 2. Dezember 2016, in der Gemeindeverwaltung Boppelsen öffentlich auf.
Der Kanton plant im Dorfzentrum im Einvernehmen mit der Gemeinde Boppelsen bauliche Massnahmen, mit denen die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht und zugleich das Dorfzentrum aufgewertet werden soll.
Am 8. November 2015 wurde das Projekt der Bevölkerung im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Schulhaus Maiacher vorgestellt. Anschliessend lag das Projekt während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung (§13 des Strassengesetzes) öffentlich auf. Die in dieser Zeit eingegangenen Bemerkungen und Einwendungen sind vom kantonalen Tiefbauamt geprüft und im Projekt – wo möglich und sinnvoll – integriert worden. Insbesondere ist der Fussgängerübergang im Bereich der Maiacherstrasse aufgrund der Einwendungen und auf Wunsch des Gemeinderates von Boppelsen in der Lage optimiert und mit einem Zebrastreifen versehen worden.
Die Kosten für das geplante Vorhaben belaufen sich auf rund 740’000 Franken. Über diese Ausgabe muss der Regierungsrat noch befinden. Geplant ist, mit den Bauarbeiten frühe-stens im Herbst 2017 zu beginnen. Die Bauzeit beträgt rund 3 Monate.
Das Projekt liegt vom 2. Dezember bis 11. Januar 2017 in der Gemeindeverwaltung Boppelsen gemäss §16 des Strassengesetzes öffentlich auf. Bei dieser Projektauflage können jedoch nur noch betroffene Grundeigentümer oder Personen, die in ihren schutzwürdigen Interessen berührt sind, sowie Gemeinden und andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts innerhalb der Auflagefrist schriftlich und mit Begründung ihre Einsprache erheben.
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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