Anklage im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in einem Zürcher Hotel
Medienmitteilung 17.11.2016
Die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich hat gegen den Beschuldigten, der im September 2014 eine 25-jährige Polin in einem Zürcher Hotel erstickte und danach an seinem Wohnort verwahrte, am 27. Oktober 2016 beim Bezirksgericht Zürich Anklage wegen Mordes erhoben.
Die Staatsanwaltschaft IV für Gewaltdelikte führte seit dem 21. September 2014 ein Strafverfahren gegen einen heute 49-jährigen Schweizer wegen Mordes an einer zur Tatzeit 25-jährigen Polin (vgl. Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich vom 25. September 2014 unter www.kapo.zh.ch). Mit Datum vom 27. Oktober 2016 hat die Staatsanwaltschaft IV beim Bezirksgericht Zürich Anklage wegen Mordes erhoben.
Dem geständigen Beschuldigten wird konkret vorgeworfen, das Opfer am Abend des 15. September 2014 in einem Zürcher Hotel erstickt und danach in einem Koffer an seinen Wohnort im Bezirk Meilen gebracht zu haben. Dort verwahrte er das Opfer in einem Weinklimaschrank in seinem Keller, bis die Kantonspolizei Zürich am 24. September 2014 den Wohnort im Auftrag der Staatsanwaltschaft IV durchsuchte, die Lei-che entdeckte und den Beschuldigten verhaftete.
Auskünfte im Rahmen dieser Medienmitteilung erteilt:
Staatsanwalt lic.iur. H. Wieser, Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich für Gewaltdelikte, heute am 17.11.2016 von 09.00 bis 11.00 Uhr unter Telefon 044 248 31 35.
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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