Fünf Beschwerden verzögern Bau des Autobahnzubringers Obfelden/Ottenbach

Um die Gemeinden Obfelden und Ottenbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, hat der Kanton Zürich ein Strassenprojekt ausgearbeitet, das eine Umfahrung für Ottenbach und in Obfelden eine neu gestaltete Ortsdurchfahrt mit Absenkung und Überdeckung für den Ortsteil Bickwil vorsieht. Der Regierungsrat hat das Projekt im Juli 2016 festgesetzt und den Grossteil der 77 Einsprachen abgewiesen. Gegen diesen Festsetzungsentscheid haben fünf Privatpersonen beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Deshalb wird sich der für 2018 geplante Baubeginn um mindestens ein Jahr verzögern.

Innerhalb der Beschwerdefrist sind gegen die Projektfestsetzung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich fünf Beschwerden von Privatpersonen eingegangen. Diese betreffen projektspezifische Anliegen. Die Beschwerdeverfahren führen dazu, dass der für 2018 geplante Baubeginn kaum mehr realistisch ist und sich voraussichtlich um mindestens ein Jahr verzögern wird.

Mit 62,6 Prozent Ja-Stimmen angenommen

Die Gesamtkosten dieses Autobahnzubringers belaufen sich auf 65,4 Millionen Franken. Davon übernimmt der Bund 25,8 Millionen Franken und die beiden Gemeinden Obfelden und Ottenbach je 350'000 Franken. Der Kantonsrat hat dem Objektkredit am 9. Januar 2012 mit 94 zu 74 Stimmen zugestimmt. Dagegen ist das Kantonsratsreferendum ergriffen worden, weshalb die Stimmbevölkerung an der Urne über die Vorlage entscheiden musste. Am 23. September 2012 sprachen sich 62,6 Prozent der Zürcher Stimmberechtigten für den Autobahnzubringer Obfelden/Ottenbach aus.

77 Einsprachen gegen die Projektfestsetzung

Im Oktober 2014 fand in Obfelden und Ottenbach die öffentliche Auflage für das Auflageprojekt statt. Während der 30-tägigen Auflagefrist gingen 77 Einsprachen ein. Rund die Hälfte davon betraf den Landerwerb. Je ein Viertel bezog sich auf den Lärmschutz und die Linienführung. Das kantonale Tiefbauamt führte mit zahlreichen Einsprechenden Gespräche, worauf 15 Personen ihre Einsprache zurückzogen. Anfangs Juli 2016 setzte der Regierungsrat das Projekt gemäss §15 des Strassengesetzes fest und hiess einige Einsprachen gut. Diese sind entsprechend im bereinigten Auflageprojekt berücksichtigt worden. Die restlichen Einsprachen wies der Regierungsrat ab oder verwies sie ins Enteignungsverfahren.

(Medienmitteilung der Baudirektion)

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