Drittstaatenkontingente: Positives Signal aus Bundesbern

Der Bundesrat hat heute die schweizweiten Höchstzahlen für das Jahr 2017 für Erwerbstätige aus Drittstaaten festgesetzt und die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen im Vergleich zum laufenden Jahr um rund 15 Prozent erhöht. Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich begrüsst diesen Entscheid als Schritt in die richtige Richtung, hätte sich allerdings eine stärkere Erhöhung und eine direkte Zuteilung der zusätzlichen Kontingente auf die Kantone gewünscht.

Im kommenden Jahr können Schweizer Unternehmen insgesamt 7500 Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten (Länder ausserhalb der EU/EFTA) rekrutieren: 3000 mit Aufenthaltsbewilligung (B) und 4500 mit Kurzaufenthaltsbewilligung (L). Dies entspricht einer Erhöhung um insgesamt rund 15 Prozent im Vergleich zu 2016. Zuvor hatte der Bundesrat die Kontingente für Ausländer aus Drittstaaten per 1. Januar 2015 von insgesamt 8500 auf 6500 gesenkt und seither auf diesem tiefen Niveau belassen, was unter anderem auch vom Kanton Zürich kritisiert wurde.

Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich begrüsst die Erhöhung der Anzahl Drittstaatenkontingente durch den Bundesrat. 2017 dürften damit auch für Unternehmen, Start-ups, Bildungs- und Forschungsinstitutionen im Kanton Zürich wieder mehr Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaatenangehörige zur Verfügung stehen. Der Kanton Zürich hatte sich im Vorfeld des Bundesratsentscheides für eine noch stärkere Erhöhung der Kontingentszahlen eingesetzt. Bedauert wird seitens der Volkswirtschaftsdirektion die Tatsache, dass die zusätzlichen Kontingente nicht direkt an die Kantone gehen sondern in der Bundesreserve gehalten werden. Dadurch bleibt eine gewisse Planungsunsicherheit für die kantonalen Arbeitsmarktbehörden und die Wirtschaft.  

(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)

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