A53/Uster-Nord: Benützung des Pannenstreifen der Autobahnausfahrt bei Stau
Medienmitteilung 20.10.2016
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens kommt es im Verkehrsraum Zürich immer häufiger zu Rückstaus bei Autobahnausfahrten. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von gefährlichen Fahrmanövern wird das Benutzen des Pannenstreifens bei der Autobahnausfahrt Uster-Nord mittels entsprechender Signalisation freigegeben.
In der Woche vom 24. bis 28. Oktober 2016 wird als erster Schritt bei der Autobahnausfahrt Uster-Nord das Hinweissignal Freigabe des Pannenstreifens angebracht, welches das bereits heute praktizierte Einordnen auf dem Pannenstreifen bei Rückstau vorschreibt. Insbesondere werden dadurch der Verkehrsfluss aufrechterhalten und gefährliche Abbremsmanöver verhindert. Um Unsicherheiten, welche bei vielen Motorfahrzeuglenkenden vorhanden sind auszuräumen, gilt im Kanton Zürich folgendes:
- Reihen Sie sich für die Benützung der Autobahnausfahrt bei Stau zum Eigenschutz immer frühzeitig auf dem Pannenstreifen ein, auch wenn dies nicht signalisiert ist. Halten Sie auf keinen Fall auf dem Normalstreifen an. Das Gefahrenpotential durch das Anhalten auf dem Normalstreifen, etwa durch unaufmerksame Fahrzeuglenker, ist zu gross. Schon bisher hat die Kantonspolizei Zürich das Halten auf dem Pannenstreifen in solchen Situationen toleriert und nicht geahndet.
- Das Anhalten auf der Fahrbahn von Autobahnen sowie auch das Hineinzwängen in die Kolonne über den Normalstreifen in den Verzögerungsstreifen ist dagegen verboten und somit strafbar. Ebenfalls verboten ist das Überfahren von Sicherheitslinien und Sperrflächen.
Die Kantonspolizei Zürich hat nun im Rahmen ihrer Zuständigkeit für kantonale Autobahnen konkrete Massnahmen eingeleitet, um die Situation mit Verkehrs- und Verhaltensanordnungen zu entschärfen und zu klären. Wir sind überzeugt, mit der neuen Signalisation einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten.
Ein Bild der Signaltafel «Bei Stau Pannenstreifen zum Ausfahren benützen» kann unter www.kapo.zh.ch heruntergeladen werden.
Kantonspolizei Zürich
Mediendienst / Tel. 044 247 36 36
Carmen Surber
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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