Stabile Asyl-Aufnahmequote im Kanton Zürich

Die Sicherheitsdirektion hat auf Grund der aktuellen Lagebeurteilung im Asylbereich entschieden, die für die Gemeinden geltende Aufnahmequote für Asylsuchende bis Ende 2016 unverändert bei 0,7 Prozent zu belassen. Dies ist nicht zuletzt möglich dank konsequentem Vollzug, der zudem Wirkung zeigt bei der Anzahl Nothilfebeziehenden.

Die Zahl der Asylgesuche in der Schweiz ist im laufenden Jahr zurückgegangen. Belief sich deren Anzahl Ende 2015 beinahe auf 40›000, geht das Staatssekretariat für Migration (SEM) in seiner jüngsten Prognose für das Jahr 2016 von rund 30›000 Gesuchen aus. In Anbetracht dieser Entwicklung und weil im Kanton Zürich konsequent vollzogen wird, kann die Sicherheitsdirektion die seit Anfang Jahr geltende Aufnahmequote für die Gemeinden von 7 Asylsuchenden auf 1000 Einwohner unverändert belassen.  

Unterbringungssituation unter Kontrolle

Dank dem grossen Einsatz der Zürcher Gemeinden, die die erhöhte Quote ausnahmslos erfüllt haben, ist die Unterbringungssituation im Kanton Zürich nach wie vor unter Kontrolle. Der Kanton konnte dank der zusätzlich durch die Gemeinden gestellten Plätze die teilweise Überbelegung in seinen 16 eigenen Zentren im Verlauf des ersten Quartals 2016 abbauen.

Zusätzlich hat die Sicherheitsdirektion angesichts der wachsenden Zahl unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender die bestehenden kantonalen Kapazitäten zur Betreuung von unbegleiteten Jugendlichen (Mineurs non accompagnés MNA) um drei Aussenstellen sowie ein zusätzliches MNA-Zentrum in Zollikon ergänzen lassen. Die Betriebsaufnahme in Zollikon erfolgte schrittweise ab Sommer. Das Zentrum wird in Kürze auf Vollbestand laufen.

Konsequenter Vollzug zeigt Wirkung

Das neue Asylgesetz beruht auf fairen und schnellen Asylverfahren: Wer Asyl bekommt, bleibt hier und wird integriert. Wer kein Asyl bekommt, muss unser Land wieder verlassen.

Der Vollzug negativer Entscheide ist im neuen Asylgesetz von grosser Bedeutung. Ohne konsequenten Vollzug ist die Asylpolitik nicht glaubwürdig. Der Bundesrat lässt darum erste Bestimmungen des neuen Asylgesetzes bereits am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft treten. Dazu gehört explizit das Monitoring des Wegweisungsvollzugs der Kantone.

Im Einklang damit vollzieht der Kanton Zürich Wegweisungen konsequent. Das Migrationsamt des Kantons Zürich verfügt seit 2012 bei straffällig gewordenen abgewiesenen Asylsuchenden Eingrenzungen auf die Wohngemeinde. Ausser bei Betroffenheit von Kindern oder Familien verfügt es auch Eingrenzungen auf das Gebiet des Wohnbezirks gegenüber Personen, die die Schweiz rasch verlassen können. Dies mit dem klaren Ziel, die Ausreisebereitschaft der betroffenen Personen zu erhöhen.

Aktuell sind von 713 rechtskräftig abgewiesenen Personen 177 auf ihre Wohngemeinde sowie 17 Personen auf ein grösseres Rayon eingegrenzt. 115 rechtskräftig abgewiesene Personen befinden sich zudem derzeit in Haft. Der konsequente Vollzug zeigt Wirkung: Ende 2012 hatte der Bestand der rechtskräftig abgewiesenen Personen noch fast 1500 betragen.

(Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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