Interessenbindungen der Professorinnen und Professoren der Universität Zürich
Medienmitteilung 29.09.2016
Die Professorinnen und Professoren der Universität Zürich sind künftig verpflichtet, ihre Interessenbindungen offen zu legen. Die betreffende Änderung des Universitätsgesetzes wird auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Das hat der Regierungsrat beschlossen.
Der Kantonsrat hat beschlossen, dass die Professorinnen und Professoren in Zukunft ihre Interessenbindungen offenlegen müssen. Die Offenlegung orientiert sich an den Bestimmungen, die bereits für die Mitglieder des Kantonsrats gelten. Der Regierungsrat setzt die entsprechende Bestimmung des Universitätsgesetzes auf den 1. Januar 2017 in Kraft.
Die Universität wird die Interessenbindungen ihrer Professorinnen und Professoren in einem Register führen, strukturiert nach Namen sowie Zugehörigkeit der Professur zu Fakultät und Institut bzw. Klinik. Das Register wird ab Januar 2017 über die Website der Universität für alle einsehbar sein
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
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