Bezirke Andelfingen und Winterthur: Schwerpunktkontrollen Fahren ohne Führerausweis
Medienmitteilung 18.08.2016
Die Kantonspolizei Zürich hat seit Februar 2016 während rund eines halben Jahres in den Bezirken Andelfingen und Winterthur ein besonderes Augenmerk auf Autolenker gerichtet, die ohne Führerausweis oder trotz Entzug des Führerausweises ein Motorfahrzeug gelenkt haben. Über 30 Personen wurden zur Anzeige gebracht und es gab mehrere Verhaftungen sowie Sicherstellungen von Fahrzeugen.
Während rund eines halben Jahres kontrollierten Polizisten in den Bezirken Winterthur und Andelfingen gezielt Motorfahrzeuge und deren Lenker, um festzustellen, ob die Fahrer im Besitze eines Führerausweises sind. Während dieser Zeit wurden über 30 Personen zur Anzeige gebracht. Insgesamt mussten die Polizeifunktionäre jedoch viel mehr Anzeigen schreiben, weil einzelne Fahrzeuglenker mehrfach einen Wagen lenkten, obwohl ihnen der Ausweis entzogen worden war. Insgesamt gab es 15 Verhaftungen und Zuführungen an die Staatsanwaltschaft. Fünf Fahrzeuge wurden zuhanden der Untersuchungsbehörde sichergestellt.
Die Funktionäre der Kantonspolizei Zürich erlebten in einem Fall einen besonders uneinsichtigen Mann. Es handelt sich um einen 48-jährigen Schweizer, der innerhalb eines halben Jahres viermal beim Lenken eines Motorfahrzeugs kontrolliert wurde, obwohl bei ihm bereits bei der ersten Kontrolle ein Führerausweisentzug pendent war. Für die weiteren polizeilichen Ermittlungen und die Zuführung an die Staatsanwaltschaft wurde er verhaftet, sein Personenwagen wurde sichergestellt.
Einem Motorfahrzeuglenker kann durch das Strassenverkehrsamt aus unterschiedlichen Gründen der Führerausweis entzogen werden. Es ist ausserdem verboten, ein Motorfahrzeug im öffentlichen Verkehr zu lenken, ohne die Führerprüfung absolviert zu haben. Wenn man trotzdem fährt, muss man gemäss Strassenverkehrsgesetz mit einer Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Bei mehrfachen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz können die Fahrzeuglenkenden verhaftet und der Staatsanwaltschaft zugeführt werden. Ausserdem kann das Auto der Fehlbaren sichergestellt werden.
Kantonspolizei Zürich
Mediendienst
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Beat Jost
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