Abschluss der Strafuntersuchung
Medienmitteilung 13.07.2016
Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hat die Strafuntersuchung gegen die ehemalige Aufseherin des Gefängnisses Limmattal sowie den Insassen, welche gemeinsam in der Nacht vom 8./9. Februar 2016 aus dem Gefängnis Limmattal geflüchtet sind und später in Italien verhaftet werden konnten, inzwischen abgeschlossen und beim Bezirksgericht Dietikon Anklage erhoben.
Die Aufseherin Angela M. zeigte sich im Strafverfahren geständig, dem Insassen Hassan K. zur Flucht verholfen zu haben. Sie übergab ihm kurz vor der geplanten Flucht ihr persönliches Mobiltelefon, damit er schon bereits in seiner Gefängniszelle die Details der bevorstehenden Flucht organisieren konnte und öffnete ihm im Verlaufe der Tatnacht mit ihrem Schlüssel die Zellen- und Gefängnistüre. In der Folge flüchteten die beiden gemeinsam mit dem Fahrzeug der Aufseherin nach Italien.
Gegen die Aufseherin ergeht eine Anklage an das Bezirksgericht Dietikon wegen Begünstigung und Entweichenlassens eines Gefangenen etc. Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis beantragt dafür eine teilbedingte Freiheitsstrafe von insgesamt 27 Monaten, davon 7 Monate unbedingt. Der Verdacht, die Aufseherin habe auch noch weiteren Insassen des Gefängnisses Limmattal zur Flucht verhelfen wollen, konnte ihm Laufe der Strafuntersuchung nicht erhärtet werden.
Dem Gefängnisinsassen Hassan K. wird vorgeworfen, er habe die Aufseherin zur gemeinsamen Flucht angestiftet. Gegen ihn ergeht eine Anklage an das Bezirksgericht Dietikon wegen Anstiftung zum Entweichenlassen eines Gefangenen. Die Staatsan-waltschaft Limmattal/Albis beantragt beim Bezirksgericht Dietikon dafür eine unbedingte Freiheitsstrafe von 6 Monaten.
Gegen zwei weitere Personen, welche in der Tatnacht auf Veranlassung von Hassan K. auf die beiden Flüchtenden vor dem Gefängnis Limmattal gewartet und ihnen ein Natel und auch Bargeld für die weitere Flucht übergeben hatten, hat die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis Strafbefehle wegen Begünstigung erlassen. Die beiden Fluchthelfer sind zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt worden.
Auskunft im Rahmen dieser Medienmitteilung erteilt:
lic.iur. Claudia Wiederkehr, Leitende Staatsanwältin, Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis am 13. Juli 2016 von 15.00 Uhr 16.00 Uhr unter Telefon 044 744 65 00.
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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