Zulassungsbeschränkungen für Human-, Zahn- und Veterinärmedizin im Studienjahr 2016/2017
Medienmitteilung 19.05.2016
Der Regierungsrat hat beschlossen, an der Universität Zürich auch für das Studienjahr 2016/2017 eine Zulassungsbeschränkung zum Medizinstudium anzuordnen. Grund dafür ist die schweizweit hohe Zahl an Anmeldungen.
Der Regierungsrat hat im Herbst 2015 für das erste Studienjahr 2016/2017 die Zahl der verfügbaren Studienplätze an der Medizinischen Fakultät auf 350 (wovon 300 für die Humanmedizin und 50 für die Zahnmedizin) und an der Vetsuisse-Fakultät Zürich auf 80 festgelegt.
Für die Studienrichtung Humanmedizin (inkl. Chiropraktik) lässt sich auch dieses Jahr eine Zulassungsbeschränkung nicht vermeiden. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Rückzugsquote werden 1333 (Vorjahr 1207) Studienanwärterinnen und -anwärter erwartet, womit die Aufnahmekapazität (300 Studienplätze) deutlich überschritten ist. Für die Studienrichtung Veterinärmedizin ist die Lage vergleichbar. An den Vetsuisse-Fakultäten Bern und Zürich stehen nach Abzug der Rückzugsquote 379 Anmeldungen 150 Studienplätze gegenüber, was eine Zulassungsbeschränkung unumgänglich macht. Mit 119 Anmeldungen bei 50 Studienplätzen ist für die Studienrichtung Zahnmedizin ebenfalls eine Zulassungsbeschränkung notwendig.
Auch die Universitäten Basel und Freiburg beabsichtigen, für das Studienjahr 2016/2017 in den Studienrichtungen Human- und Zahnmedizin die Zulassung zu beschränken. Die Universität Bern sieht eine Zulassungsbeschränkung in allen drei Studienrichtungen vor. Der mit den anderen Universitäten koordinierte Eignungstest wird am 8. Juli 2016 durchgeführt.
Die Universität hat seit 2007 die Ausbildungskapazität in der Humanmedizin von 200 auf 300 Studienplätze erhöht. Vor dem Hintergrund der vom Bund vorgesehenen Sonderfinanzierung zusätzlicher Studienplätze prüft die Universität eine weitere Erhöhung ihrer Ausbildungskapazität ab Studienjahr 2017/2018. Der Regierungsrat wird darüber zu einem späteren Zeitpunkt Beschluss fassen. Diesbezüglich stehen u.a. auch Kooperationen mit ausserkantonalen universitären Hochschulen ohne medizinische Fakultät und dortigen Lehrspitälern zur Diskussion.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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