Leitfaden für Dispensation von Sporttalenten an Schulen
Medienmitteilung 11.05.2016
Sporttalente investieren neben der Schule viel Zeit und Energie in ihre sportliche Entwicklung. Bei Stützpunkttrainings am Nachmittag, speziellen Trainingslagern oder wichtigen Wettkämpfen sind sie immer wieder auf Flexibilität und Unterstützung der Schule angewiesen. Das Sportamt des Kantons Zürich hat deshalb einen Leitfaden für den Umgang mit Unterrichtsdispensationen von Sporttalenten ausgearbeitet.
Rund 2800 Zürcherinnen und Zürcher sind mit einer «Swiss Olympic Talent Card» als Sporttalent anerkannt und werden gezielt gefördert. Der hohe Trainingsumfang und die regelmässige Wettkampfteilnahme machen es für sie schwierig, Sport und Schule immer gut unter einen Hut zu bringen. Es gilt die Trainings- und Wettkampfplanung optimal mit dem Stundenplan abzustimmen. Dabei sind Sporttalente immer wieder auf schulische Freiräume angewiesen und stehen vor der Herausforderung allen Anforderungen gerecht zu werden. Nun hat das Sportamt des Kantons Zürich in Zusammenarbeit mit dem Volksschulamt und dem Kantonalverband Zürich für Sport in der Schule einen Leitfaden erarbeitet, der für Schulen, Lehrpersonen, Eltern und Sporttalente mehr Klarheit im Umgang mit Dispensationen bringen soll.
Der Leitfaden «Dispensation von Sporttalenten an Schulen» beinhaltet Empfehlungen zur Handhabung von Dispensationsgesuchen, ein Antragsformular, eine Vorlage eines Wochenplans zum Aufzeigen der Belastungszeiten sowie eine Vorlage für eine Vereinbarung zwischen Schule und Sporttalent. Als Richtwert für die Notwendigkeit einer Stundenplanerleichterung gilt ein Trainingsumfang von rund 10 Stunden unter der Woche bzw. 15 Stunden pro Woche inkl. Wochenende. Unterschiede ergeben sich durch die Individualität der einzelnen Sportarten sowie der Sportlerinnen und Sportler.
Im Kanton Zürich stehen für Sporttalente aus nationalen bzw. regionalen Förderstufen fünf anerkannte Sportschulen zur Verfügung. Diese können auf die besonderen Bedürfnisse von Sporttalenten gezielt eingehen. Viele Sporttalente besuchen jedoch die Schule an ihrem Wohn- oder Trainingsort und müssen dort passende Lösungen finden. Mit dem §29 in der Volksschulverordnung, dem «Umsetzungspapier zur Begabungs- und Begabtenförderung» des Volksschulamtes und den «Richtlinien über die Freistellung vom Unterricht von Sportlerinnen und Sportlern an kantonalen Mittelschulen» des Berufs- und Mittelschulamtes sind gesetzliche Grundlagen zur Dispensation von Schülerinnen und Schülern mit besonderen sportlichen Begabungen auf allen Schulstufen vorhanden. Der erarbeitete Leitfaden basiert auf diesen bestehenden Grundlagen mit den Zielen, die Handhabung im Umgang mit Dispensationen zu erleichtern, die Umsetzung für alle Beteiligten zu vereinfachen und Sporttalente bestmöglich auf ihrem schulischen und sportlichen Weg zu unterstützen.
(Medienmitteilung des Sportamtes)
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