Flankierende Massnahmen bewähren sich auch im Kanton Zürich

Der heute publizierte Bericht des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr zeigt, dass diese bei konsequenter Anwendung auch im Kanton Zürich ein wirksames Instrument sind, um Verstösse gegen minimale Arbeits- und Lohnbedingungen erfolgreich zu bekämpfen.

Der Bericht bestätigt, dass die flankierenden Massnahmen ihren Zweck erfüllen: Trotz freiem Personenverkehr werden Erwerbstätige vor der missbräuchlichen Unterschreitung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen wirkungsvoll geschützt. Von einem allfälligen Lohndruck betroffen sind lediglich einzelne Branchen, welche grösstenteils über einen allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) verfügen und von den Paritätischen Berufskommissionen überwacht werden.

In Branchen ohne ave GAV beobachtet die kantonale Tripartite Kommission (TPK) den Arbeitsmarkt hinsichtlich missbräuchlicher Unterbietungen der üblichen Löhne und definiert Risikobranchen, die verstärkt kontrolliert und beobachtet werden. Die kantonale TPK setzt sich aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie des Kantons zusammen. Sie hat die Kontrollvorgaben des Bundes für 2015 wie in den Vorjahren übertroffen und insgesamt 1›934 in- und ausländische Arbeitgeber mit insgesamt 3›949 Arbeitnehmern kontrolliert; 84 Arbeitgeberkontrollen mehr als vom Bund vorgegeben. In 274 Fällen wurden Lohnunterbietungen festgestellt und die betroffenen Arbeitgeber im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Verständigungsverfahrens zur Nachzahlung der vorenthaltenen Lohndifferenzen sowie zur Anpassung des Arbeitsvertrages (bei Schweizer Arbeitgebern) aufgefordert.  

Konsequenter Vollzug im Kanton Zürich

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Zürich vollzieht das Entsendegesetz im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. In diesem Zusammenhang sanktioniert es Verletzungen des Entsendegesetzes. So verhängte es 2015 gegenüber ausländischen Unternehmen und Selbständigerwerbenden insgesamt 732 Verwaltungsbussen und 165 Dienstleistungsverbote. Im Bereich der Schnittstellenaufgaben mit primärer Zuständigkeit der Paritätischen Berufskommissionen ist der Kanton jedoch weiterhin auf die reibungslos funktionierende Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern angewiesen, nur so kann das arbeitsmarktliche Kontrollsystem seine volle Wirkung entfalten. Wie bereits im Vorjahr wurden den Kantonen von den Paritätischen Berufskommissionen schweizweit nur 25 Prozent der von letzteren festgestellten Verstösse gegen die Arbeits- und Lohnbedingungen durch ausländische Unternehmen weitergeleitet. Angezeigt ist daher keine weitere Verschärfung der flankierenden Massnahmen, sondern die Umsetzung des bestehenden, bewährten Systems unter voller Ausschöpfung seiner Möglichkeiten.  

(Medienmitteilung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit)

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Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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