Sicherheitsdirektion nimmt Bericht der Geschäftsprüfungskommission mit Befriedigung zur Kenntnis

Sicherheitsdirektor Mario Fehr nimmt den Bericht über die Beschaffung und den Einsatz von Government Software (GovWare) im Kanton Zürich, den die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates (GPK) heute den Medien vorgestellt hat, mit Befriedigung zur Kenntnis. Er ist der GPK für den sorgfältigen Bericht dankbar, der die Sachverhalte klärt bezüglich Abläufe, Verfahren und Rechtsgrundlagen.

Der Bericht stellt fest, dass die Behörden des Kantons Zürich bei Beschaffung und Einsatz der GovWare ordnungsgemäss und verhältnismässig gehandelt haben.

Mit Blick auf die Rolle des Sicherheitsdirektors hält die GPK wörtlich fest, dass diese bei Beschaffung und Einsatz der GovWare hauptsächlich vollziehenden Charakter hat. Er hatte die erforderlichen Mittel zu beschaffen, damit die vom Zwangsmassnahmengericht genehmigte Anordnung der Staatsanwaltschaften umgesetzt werden konnte. Der Sicherheitsdirektor ist dabei ordnungsgemäss vorgegangen und eine Verweigerung der Beschaffung durch ihn wäre keine sinnvolle Option gewesen.

Ebenfalls eine Kernaussage des GPK-Berichts ist, dass die GovWare restriktiv und unter klaren Rahmenbedingungen angewendet wird. Zudem ist ihr Einsatz unerlässlich, um erfolgreich Strafermittlungen und Kommunikationsüberwachungen durchführen zu können. Der Sicherheitsdirektor begrüsst diese Aussage im Bericht ausdrücklich. Er wird den Bericht zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter kommentieren, sondern im Rahmen der Debatte im Kantonsrat dazu ausführlich Stellung nehmen.

(Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion)

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