Neue gesetzliche Grundlage für Tagesschulen

Im Kanton Zürich sollen Tagesschulen gefördert werden. Der Regierungsrat schickt einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung.

Im Kanton Zürich gehen immer mehr Kinder in einen Hort oder essen an einem Mittagstisch. 2013 haben 21›300 Kinder und Jugendliche während der obligatorischen Schulzeit unterrichtsergänzende Betreuungsangebote besucht. Diesem wachsenden gesellschaftlichen Bedürfnis im Kanton Zürich trägt der Regierungsrat im Rahmen seiner «Legislaturziele 2015–2019» Rechnung: Die Regierung hält fest, dass sie die Einführung von Tagesschulen ermöglichen und fördern will. Zudem will sie neue Tagesschule-Modelle prüfen.  

Wo brauchen die Gemeinden Unterstützung?

In einem ersten Schritt wurde mit ausgewählten Gemeinden und Fachpersonen geklärt, wie der Kanton Zürich im Bereich Tagesschulen aktiv werden soll und wo es Unterstützung braucht. Die Umfrage hat ergeben, dass vor allem klare gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig sind. Ausserdem benötigen die Gemeinden Unterstützungsangebote wie Musterkonzepte, Qualitätskriterien und Checklisten.  

Enge Verbindung von Unterricht und Betreuung

Derzeit gibt es keine Rechtsgrundlage für Tagesschulen. Die kantonalen Rahmenbedingungen zur Förderung von Tagesschulen sollen deshalb neu im Volksschulgesetz geschaffen werden. Tagesschulen sollen eine Betreuung während des ganzen Tages anbieten und dies an mehreren Tagen pro Wochen. Ziel soll es sein, dass Unterricht und Betreuung eng miteinander verbunden sind.

Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden möglich

Ausdrücklich im Gesetz verankert wird neu, dass die Gemeinden die Möglichkeit haben, Tagesschulen zu führen. Grundsätzlich steht es den Gemeinden frei, dies alleine oder in einem Zweckverband mit anderen Gemeinden zu tun. Ein Zusammenschluss kann gerade bei wenigen Schülerinnen und Schülern mit hohem Betreuungsbedarf in einzelnen Gemeinden eine sinnvolle Möglichkeit sein.

Für die Gemeinden solle es zudem möglich sein, neue Modelle von Tagesschulen zu entwickeln und lokale Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ausserdem soll es den Gemeinden offen stehen, zum Beispiel auch Schülerinnen und Schüler aus anderen Gemeinden den Besuch der Tagesschule zu erlauben. Die Vernehmlassung der Gesetzesvorlage dauert bis zum 15. Juli 2016.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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