Strafverfahren gegen einen Beauftragten des Hochbauamtes

Gestützt auf eine Anzeige des Hochbauamtes des Kantons Zürich hat die Staatsanwaltschaft I unter anderem gegen einen Beauftragten des Hochbauamtes am 1. September 2015 ein Strafverfahren wegen möglicher im Amt begangener Delikte eröffnet. Die umfassenden Ermittlungen führten zu weiteren Delikten zum Nachteil anderer Geschädigten ausserhalb der kantonalen Verwaltung. Das Verfahren ist zwischenzeitlich auf insgesamt 8 Personen ausgedehnt und in 5 Kantonen sind 15 Hausdurchsuchungen durchgeführt worden. Der Haupttäter befindet sich seit dem 4. September 2015 in Untersuchungshaft. Die anderen Beschuldigten wurden ebenfalls verhaftet, sind jedoch zwischenzeitlich wieder auf freiem Fuss.

Gestützt auf eine Anzeige des Hochbauamtes des Kantons Zürich vom 26. August 2015 im Zusammenhang mit festgestellten Unregelmässigkeiten bei Zahlungen und nach Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens durch das Obergericht hat die Staatsanwaltschaft I für Besondere Untersuchungen unter anderem gegen einen Beauftragten des Hochbauamtes (Hauptbeschuldigter) ein Strafverfahren wegen Betrugs, ungetreuer Amtsführung und Urkundendelikten eingeleitet.

Am 3. September 2015 hat die Staatsanwaltschaft an verschiedenen Orten, so auch in den Räumlichkeiten des Hochbauamtes, Hausdurchsuchungen durchgeführt. Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Einvernahmen hat sich der Verdacht gegen den Hauptbeschuldigten erhärtet. Das Zwangsmassnahmengericht Zürich hat am 4. September 2015 auf Antrag der Staatsanwaltschaft für den Hauptbeschuldigten Untersuchungshaft angeordnet.

Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen wurde das Verfahren auf gesamthaft acht, nicht beim Kanton tätige Beschuldigte ausgedehnt. Die Staatsanwaltschaft stellte zahl-reiche weitere Vermögensdelikte des Hauptbeschuldigten auch zum Nachteil anderer Geschädigten ausserhalb der kantonalen Verwaltung fest. Insgesamt haben 15 Haus-durchsuchungen in 5 Kantonen stattgefunden. Die bis dato festgestellte Deliktsumme beläuft sich auf über 2 Mio. Franken. Mit Ausnahme des Hauptbeschuldigten befinden sich alle anderen Personen wieder auf freiem Fuss.

Verständnisfragen im Rahmen dieser Medienmitteilung beantwortet die Medienbeauftragte der Oberstaatsanwaltschaft, Corinne Bouvard, am 28. April 2016 von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr unter Tel. 044 265 77 41.

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