Ein mutmasslicher Täter des Raubüberfalls auf ein Juweliergeschäft an der Rämistrasse in Zürich verhaftet

Dank der vernetzten Zusammenarbeit der Kantonspolizei Zürich, der Staatsanwaltschaft II und dem Grenzwachkorps konnte am 11. März 2016 ein Tatverdächtiger des Raubüberfalls vom Februar 2016 auf das Juweliergeschäft «Harry Hofmann" in Zürich verhaftet und in Untersuchungshaft gesetzt werden. Er wird verdächtigt, an weiteren Überfällen in Zürich beteiligt gewesen zu sein.

Nach dem bewaffneten Raubüberfall auf das Juweliergeschäft «Harry Hofmann" an der Rämistrasse in Zürich am 20. Februar 2016 hat die Kantonspolizei gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft II eine breite Fahndung nach den drei Tätern eingeleitet (vgl. Medienmitteilungen der Stadt- und Kantonspolizei Zürich vom 20. und 24. Februar 2016).

Die umfassenden Ermittlungen führten bereits nach kurzer Zeit zu einem ersten Teilerfolg. Das Grenzwachkorps konnte am 11. März 2016 am Grenzübergang Au einen der Tatverdächtigen unmittelbar vor dessen Ausreise nach Österreich verhaften. Er wurde der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich zugeführt und befindet sich seit dem 14. März 2016 in Untersuchungshaft.

Der 35jährige Beschuldigte wird verdächtigt, auch an bewaffneten Raubüberfällen auf zwei Bijouterien an der Bahnhofstrasse im Mai 2010 und im April 2013 beteiligt gewesen zu sein. Derzeit wird geklärt, ob er noch an weiteren Überfällen mitgewirkt hat.

Nach den beiden mutmasslichen anderen Tätern wird nach wie vor gefahndet. Personen, die Hinweise zum Raub, namentlich zum Aufenthalt der mutmasslichen Mittäter machen können (vgl. Bilder auf www.kapo.zh.ch), werden gebeten, sich bei der Kantonspolizei Zürich Tel. 044 247 22 11 zu melden.

lic.iur. Corinne Bouvard
Medienverantwortliche der Oberstaatsanwaltschaft
Tel. 044 265 77 41

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.

Für diese Meldung zuständig: