Korruptions-Affäre: Weiterer Verfahrensabschluss

Im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre bei der früheren Dienststelle Milieu- und Sexualdelikte der Stadtpolizei Zürich (MSD) hat die Staatsanwaltschaft I gegen einen ehemaligen Polizeifunktionär der MSD Anklage im abgekürzten Verfahren wegen mehrfacher Begünstigung, Amtsmissbrauch, mehrfacher Vorteilsannahme und Amtsgeheimnisverletzung erhoben. Beantragt ist eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten.

Die Staatsanwaltschaft I führte seit November 2013 Strafverfahren gegen verschiedene Polizeifunktionäre der Dienststelle Milieu- und Sexualdelikte (MSD) der Stadtpolizei Zürich wegen Korruptions- und Begünstigungsvorwürfen, die teilweise bereits abgeschlossen sind (vgl. Medienmitteilungen der Staatsanwaltschaft vom 12./13./21. November 2013, 11. März 2015 und 12. Mai 2015).

Im März 2016 hat die Staatsanwaltschaft gegen einen ehemaligen Polizeifunktionär der MSD Anklage wegen mehrfacher Begünstigung, Amtsmissbrauch, mehrfacher Vor-teilsannahme und Amtsgeheimnisverletzung erhoben. Konkret wird ihm vorgeworfen, zugunsten von zwei Frauen auf eine Verzeigung wegen unzulässiger Ausübung der Prostitution und Verstoss gegen das Ausländergesetz verzichtet und diese dadurch der Strafverfolgung entzogen zu haben. Zudem soll er eine Mitarbeiterin dazu veranlasst haben, einen noch zu bearbeitenden Verzeigungsrapport gegen eine der beiden Frauen aus der polizeilichen Datenbank POLIS zu löschen, wodurch diese der Strafverfolgung entging. Weiter soll er vertrauliche Daten aus dem POLIS an einen unberechtigten Dritten herausgegeben haben. Im Zusammenhang mit der Vorteilsannahme lautet der Vorwurf dahingehend, dass sich der Beschuldigte als für die Kontrolle des Wirtes des Restaurants Schweizerdegens zuständiger Polizeifunktionär von diesem zweimal zu Getränken und Essen habe einladen lassen.

Die Staatsanwaltschaft I hat mit Datum vom 22. März 2016 beim Bezirksgericht Zürich Anklage im abgekürzten Verfahren erhoben. Beantragt ist eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten. In einigen weiteren Punkten ist das Verfahren zudem eingestellt worden.


Verständnisfragen im Rahmen der Medienmitteilung erteilt die Medienbeauftragte der Oberstaatsanwaltschaft, lic.iur. Corinne Bouvard, am 7. April von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr, unter Telefon 044 265 77 41.

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