Jahresbilanz 2015 der Härtefallkommission

Die Härtefallkommission hat im Jahr 2015 insgesamt 37 Fälle beurteilt, die ihr vom Migrationsamt unterbreitet wurden. Das sind 11 Fälle mehr als im Vorjahr, in dem mit bloss 26 Gesuchen der Tiefststand an Gesuchen seit Einführung der Härtefallkommission verzeichnet wurde.

8 dieser Fälle wurden vom Migrationsamt positiv beurteilt und sind von der Kommission ebenfalls zur Zustimmung empfohlen worden.

Bei 21 vom Migrationsamt negativ beurteilten Gesuchen hat die Kommission den ablehnenden Entscheid bestätigt.

In 7 Fällen, die das Migrationsamt ablehnend beurteilte, hat die Kommission eine positive und damit gegenläufige Empfehlung abgegeben. Diese 7 Gesuche wurden dem Sicherheitsdirektor zum Entscheid vorgelegt.

In einem Fall hat sich die Härtefallkommission trotz positivem Entscheid des Migrationsamtes für eine Ablehnung des Gesuchs ausgesprochen. Damit wurde die Entscheidung über dieses Gesuch ebenfalls dem Sicherheitsdirektor übertragen. Er hat für dieses Gesuch in der Folge den Entscheid der Härtefallkommission bestätigt und das Vorliegen eines Härtefalls abgelehnt. In den übrigen 7 Fällen fällte er einen positiven Entscheid zu Gunsten der Gesuch stellenden Personen.

Alle der insgesamt 15 positiv beurteilten Gesuche stehen unter dem Vorbehalt der abschliessenden Genehmigung durch den Bund.

Die Härtefallkommission des Kantons Zürich, eine beratende Kommission des Regierungsrates, ist im Herbst 2009 gebildet worden. Das Zürcher Stimmvolk hat am 14. Juni 2015 eine Volksinitiative zur Abschaffung der Härtefallkommission mit über 68 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.

(Medienmitteilung der Härtefallkommission)

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