Abschaffung der Kleinkinderbetreuungsbeiträge
Medienmitteilung 18.03.2016
Der Regierungsrat hat beschlossen, die Kleinkinderbetreuungsbeiträge auf den 1. April 2016 abzuschaffen. Die Übergangsfrist für laufende Gesuche dauert bis Ende September.
Die Kleinkinderbetreuungsbeiträge (KKBB) werden im Kanton Zürich per 1. April 2016 abgeschafft. Diesen Termin hat der Regierungsrat festgelegt, nachdem sich der Kantonsrat am 30. November 2015 mit deutlicher Mehrheit für die Abschaffung ausgesprochen hatte. Eltern, die die gesetzlichen Voraussetzungen vor dem 1. April erfüllt und ihr Gesuch um KKBB bis spätestens am 30. April 2016 eingereicht haben, erhalten die Beiträge bis längstens am 30. September 2016. Die Abschaffung der Kleinkinderbetreuungsbeiträge bedarf einer Anpassung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, der Verordnung über die Alimentenhilfe und KKBB und der Stipendienverordnung durch den Regierungsrat. Sämtliche Rechtsänderungen treten per 1. April 2016 in Kraft.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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