Oberglatt: Betagte Frau um Geld betrogen

Unbekannte Täter haben am Freitagvormittag (11.3.2016) eine betagte Frau mit der sogenannten Enkeltrick-Methode um rund 10›000 Franken betrogen.

Die 88-jährige Frau übergab um die Mittagszeit an ihrer Haustüre einem Unbekannten die Geldsumme in der Annahme, die Person käme stellvertretend für einen Verwandten oder Bekannten.

Das Vorgehen ist immer dasselbe: Vorwiegend ältere und alte Menschen werden angerufen und in ein raffiniertes Gespräch verwickelt. Schliesslich sind die älteren Leute überzeugt, eine ihnen bekannte Person, allenfalls ein entfernter Verwandter, am Telefon zu haben. Dann verlangen die Gesprächspartner Geld, da sie sich angeblich in einer Notlage befänden oder eine Vorauszahlung für ein Haus oder eine Wohnung leisten müssten. Die Betrogenen heben das Geld bei der Bank ab, es handelt sich meist um mehrere zehntausend Franken, und geben es einer unbekannten Person, wie es telefonisch mit dem vermeintlichen Verwandten oder Bekannten abgesprochen wurde.

Seit anfangs 2016 wurden der Kantonspolizei Zürich bereits rund 80 Fälle gemeldet, in denen Unbekannte so vorgegangen sind. In fast zehn Fällen waren die Täter erfolgreich.

Um sich vor sogenannten Enkeltrick-Betrügen zu schützen, rät die Kantonspolizei Zürich folgendes:
Bereits am Telefon sicherstellen, ob es sich wirklich um die verwandte Person handelt (z.B. die angeblich verwandte Person selber zurückrufen).
Der Zeitdruck ist ein typischer Hinweis. Wenn angeblich «dringend» Geld benötigt wird, könnte es ein Betrug sein.
Bei einem Verdacht, auch durch Personen im Umfeld von älteren Menschen, sofort die Polizei, Tel.: 117, anrufen.
Niemals einer unbekannten Person das Geld übergeben.

Kantonspolizei Zürich
Mediendienst
044 247 36 36
Beat Jost
 

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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