Vorverlegung der Hauswirtschaftskurse

Im Schuljahr 2016/17 werden die Hauswirtschaftskurse neu in der 2. Klasse des Langzeitgymnasiums durchgeführt. Die Vorverlegung der Hauswirtschaftskurse erfordert eine Übergangsregelung.

n der Volksabstimmung vom 3. März 2013 wurde die Vorverlegung der Hauswirtschaftskurse in die 2. Klasse des Untergymnasiums angenommen. Aufgrund der Vorverlegung entfallen für zwei Schuljahrgänge die Hauswirtschaftskurse. Für die Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 ist deshalb eine Übergangsordnung vorgesehen. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler finden Kurse auf freiwilliger Basis statt. Mit der Vorverlegung werden auch die Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen den neuen Bedingungen angepasst.Die Änderung im Mittelschulgesetz und die Änderungen in der Verordnung über die Lehrpersonen in Hauswirtschaftskursen an Mittelschulen treten per 1. August 2016 in Kraft. Die Änderungen in der Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung bedürfen der Genehmigung durch den Kantonsrat und treten unter Vorbehalt der Genehmigung per 1. August 2018 in Kraft.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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