Die Kantonspolizei Zürich mit neuem Vorgehen zur Nachbetreuung von Opfern
Medienmitteilung 29.02.2016
Die Studie zur Kriminalität und Opferbefragungen der Bevölkerung, die im Auftrag der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) verfasst wurde, zeigt für den Kanton Zürich positive Resultate. Besonders hoch ist demnach das Vertrauen der Bevölkerung gegenüber der Polizei und ihrer Arbeit. Aber sie weist auch darauf hin, dass die Nachbetreuung von Opfern verbessert werden kann. Dies hat die Kantonspolizei Zürich veranlasst, intensiver in diesem Bereich tätig zu sein.
Von der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) sind heute in Bern die Resultate einer Studie zur Kriminalität und Opferbefragungen der Bevölkerung präsentiert worden (vgl. Mitteilung der KKPKS vom 29. Februar 2016). Im Rahmen dieser Studie wurde von der Firma KRC (Killias Research & Consulting) eine Vertiefungsstudie für den Kanton Zürich verfasst.
Dabei zeigt sich, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei im Kanton Zürich mit knapp 90 Prozent deutlich grösser ist als im Vergleich zur letzten Befragung von 2011 mit fast 74 Prozent. Gross ist laut Studie auch die Zufriedenheit mit der Schnelligkeit des Eintreffens vor Ort nach einem Notruf sowie mit der Kontrolle des ruhenden und des rollenden Verkehrs. In all diesen Bereichen haben sich die Polizeien im Kanton Zürich seit 2011 zu steigern vermocht.
Die Vertiefungsstudie zeigt aber auch Verbesserungspotenzial auf, namentlich bei der Nachbetreuung von Opfern. Seit dem 1. November 2015 widmet sich die Kantonspolizei Zürich daher verstärkt einer solchen Nachbetreuung. So werden die Opfer in der Regel einige Tage nach der Tat telefonisch vom zuständigen Polizisten oder von der zuständigen Polizistin kontaktiert; bisher erfolgte diese Nachbetreuung nicht nach jeder Straftat. Dabei werden die Opfer von Straftaten über den Stand der Ermittlungen und Aktivitäten der Polizei informiert. Zudem gewinnt die Polizei durch die erneute Kontaktaufnahme mit Geschädigten oftmals weitere Erkenntnisse, die zur Klärung der Tat oder zur Ergreifung der Täterschaft führen können.
Besonders Fälle, in denen Geschädigte mit der Täterschaft direkten Kontakt hatten oder in denen Täter die Privatsphäre der Opfer verletzten, lösen bei den meisten Betroffenen Angst oder Verunsicherung aus. Das ist beispielsweise bei Einbruchdiebstählen in Wohnungen und bei schweren Delikten gegen Leib und Leben (Raubüberfälle oder schwere Körperverletzungen) der Fall. In diesen Fällen erfolgt neuerdings immer eine Kontaktaufnahme zur Nachbetreuung; bei den übrigen Delikten entscheiden die zuständigen Polizistinnen und Polizisten über das konkrete Vorgehen. Bei besonders schweren Fällen von Drohung, Nötigung oder auch im Zusammenhang mit Stalking, bei denen sich Opfer vor der Täterschaft fürchten, werden die Opfer zudem nach der Verhaftung des Täters benachrichtigt.
Kantonspolizei Zürich
Mediendienst / Tel. 044 247 36 36
Werner Schaub
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Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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