Regierungsrat lehnt Durchsetzungsinitiative ab

Der Regierungsrat lehnt die am kommenden 28. Februar zur Abstimmung gelangende eidgenössische Durchsetzungsinitiative ab. Sie verletzt rechtstaatliche Prinzipien, schafft wirtschaftliche Unsicherheit und ist angesichts der heutigen konsequenten Umsetzung des geltenden Rechtes überflüssig.

Für den Regierungsrat hätte eine Annahme der Initiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» schwerwiegende Auswirkungen auf den Kanton Zürich. Die Regierung spricht sich im Wesentlichen aus drei Gründen gegen die Initiative aus.

Verletzung rechtstaatlicher Prinzipien

Die Durchsetzungsinitiative setzt wichtige Prinzipien unseres Rechtsstaats ausser Kraft. Sie will den Gerichten die Prüfung der Verhältnismässigkeit verbieten und damit die Beurteilung des Einzelfalles, auch in persönlichen Härtefällen. Ein solches Verbot und der strikte Automatismus stehen in Konflikt mit verfassungsmässigen Grundsätzen und internationalen Verpflichtungen.

Initiative schafft zusätzliche Unsicherheiten für Zürcher Wirtschaft

Die konsequente Umsetzung der Initiative verletzt das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Damit schadet sie dem guten Ruf der Schweiz als Land mit hoher Rechtssicherheit und provoziert weiteres Konfliktpotential mit der EU in den Verhandlungen über die Begrenzung der Zuwanderung. In Kombination mit den aktuellen konjunkturellen Herausforderungen wiegt dies für die Zürcher Wirtschaft besonders schwer. Eine weitere Beeinträchtigung der Rechtssicherheit ist Gift für unsere Wirtschaft und deren Bemühen, Investoren zu finden und Fachkräfte zu rekrutieren.

Konsequente Umsetzung des geltenden Rechts gewährleistet

Schon heute zeichnet sich der Kanton Zürich durch eine gleichermassen konsequente wie rechtsstaatlich korrekte Anwendung des Ausländerrechts aus. Er nutzt alle strafrechtlichen und ausländerrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten um gegen Personen vorzugehen, die sich illegal in unserem Land aufhalten oder gegen unsere Rechtsordnung verstossen. Der Kanton Zürich setzt alles daran, rechtskräftige Wegweisungen rasch zu vollziehen. Eine massgebliche gesamtschweizerische Verantwortung trägt er mit der Kontrolle der Schen-gen-Aussengrenze am Flughafen Zürich und der Federführung bei allen von dort ausge-henden Ausschaffungsflügen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.

Für diese Meldung zuständig: