Abklärungen im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen das See-Spital abgeschlossen
Medienmitteilung 01.02.2016
Die Gesundheitsdirektion hat das aufsichtsrechtliche Verfahren gegen das See-Spital abgeschlossen und die im vergangenen Oktober getroffenen Anordnungen bestätigt. Diese dienen dazu, die Mängel, die im administrativen und organisatorischen Bereich festgestellt worden sind, zu beheben.
Im vergangenen Jahr sind gegen das See-Spital öffentlich zahlreiche Vorwürfe erhoben worden. Sie betrafen die Schmerzklinik und dessen damaligen Leiter sowie die Spitalführung. Die Gesundheitsdirektion leitete deshalb im Frühsommer 2015 eine Prüfung zu den Vorwürfen ein. Nachdem das See-Spital detailliert Stellung genommen hatte, traf die Gesundheitsdirektion Anfang Oktober 2015 erste aufsichtsrechtliche Anordnungen. Ausserdem stellte sie weitere Abklärungen in Aussicht (vgl. Medienmitteilung vom 1. Oktober 2015).
Inzwischen hat die Gesundheitsdirektion das Verfahren abgeschlossen. Es bestätigten sich die im vergangenen Herbst festgestellten Mängel. So hatte der Leiter der Schmerzklinik zum Teil Injektionen vorgenommen, ohne die Eingriffe mit einem bildgebenden Verfahren zu kontrollieren; gegenüber den Kassen hat er aber stets eine Behandlung mit Bildgebung geltend gemacht. Dazu kam die lückenhafte Führung der Patientendokumentationen. Die Spitalführung hatte dies nicht erkannt oder war Hinweisen darauf nicht genügend konsequent nachgegangen. Bedingt war dies insbesondere durch die mangelhafte Einbindung der Schmerzklinik und dessen Leitung in die Spitalorganisation. Eine Reihe weiterer öffentlich erhobener oder der Gesundheitsdirektion zugetragener Vorwürfe gegenüber dem ehemaligen Leiter der Schmerzklinik und dem Spital sind im Rahmen der Untersuchung durch die Gesundheitsdirektion nicht bestätigt worden.
Berichterstattung über Umsetzung der getroffenen Massnahmen
Mit den angeordneten Massnahmen wird das See-Spital verpflichtet, die im administrativen und organisatorischen Bereich festgestellten Mängel zu beheben. Dies ist zum Teil bereits geschehen. In den verbleibenden Punkten wird das See-Spital der Gesundheitsdirektion über die Umsetzung weiter Bericht erstatten müssen. Die Vorgaben betreffen im Wesentlichen die organisatorische An- respektive Einbindung der Schmerzklinik in die Spitalorganisation, Weisungen zu Leistungserfassung und Patientendokumentation sowie deren verstärkte Überwachung durch die Spitalleitung, die Verbesserung des Verhältnisses der Spitalleitung zu den Belegärzten und die Einhaltung der mit Chef- und leitenden Ärzten abgeschlossenen Verträge.
Mit diesen Massnahmen wird die Patientensicherheit am See-Spital vollumfänglich gewährleistet.
(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)
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