Verstärkte Ausrichtung auf individuelle Lernbedürfnisse

Leistungsschwächere Jugendliche sollen vorübergehend von einzelnen Fächern dispensiert werden können, damit sie mehr Lernzeit für Deutsch oder Mathematik haben. Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache wird stärker auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Entsprechende Verordnungsänderungen hat der Regierungsrat verabschiedet.

Leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler sollen vorübergehend von einzelnen Fächern oder Lerninhalten dispensiert werden können, damit sie mehr Lernzeit für Deutsch oder Mathematik haben. Das Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schüler in diesen wichtigen Fächern bis Ende der obligatorischen Schulzeit grundlegende Lernziele erreichen. Hierfür passt der Regierungsrat die Volksschulverordnung an.

Neu wird die Dauer des Unterrichts in Deutsch als Zweitsprache auf die Ergebnisse der obligatorischen Erhebung des Sprachstandes abgestützt, die eine Schülerin oder ein Schüler erreicht. Auf diese Weise werden die Grundkompetenzen in Deutsch gemessen. Für diese Änderung passt der Regierungsrat die Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen an.

Die Verordnungsänderungen waren in der Ende 2014 / Anfang 2015 durchgeführten Vernehmlassung grossmehrheitlich unbestritten. Auf Ablehnung stiess die ebenfalls vorgeschlagene Möglichkeit, Kinder vorzeitig in den Kindergarten aufzunehmen, wenn es deren Entwicklungsstand ermöglicht. Auf diese Verordnungsänderung wird verzichtet.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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