Winterthur: Jugendanwaltschaft eröffnet Strafverfahren
Medienmitteilung 30.12.2015
Die Jugendanwaltschaft Winterthur hat gegen zwei Jugendliche aus Winterthur im Alter von 16 und 17 Jahren ein Strafverfahren wegen des Verdachts einer Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierung «Al-Qaida» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen und wegen des Verdachts einer Widerhandlung gegen Artikel 260ter des Strafgesetzbuches (Unterstützung einer kriminellen Organisation) eröffnet.
Die beiden Jugendlichen hatten ca. im Dezember 2014 die Schweiz verlassen. Sie
werden verdächtigt, sich nach Syrien begeben und die Gruppierung «Islamischer Staat»
unterstützt zu haben. Inzwischen sind sie in die Schweiz zurückgekehrt.
Die Jugendanwaltschaft führt in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich und
dem Bundesamt für Polizei die notendigen Ermittlungen und Abklärungen durch. Beide
Jugendlichen befinden sich bis auf weiteres im Gewahrsam der Jugendanwaltschaft.
Sie sind in guter gesundheitlicher Verfassung.
Das Jugendstrafverfahren ist nicht öffentlich (Artikel 14 der Jugendstrafprozessordnung)
und es gilt die Unschuldsvermutung.
Hinweis
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