Abschluss des Strafverfahrens gegen Christoph Blocher
Medienmitteilung 10.12.2015
Die Staatsanwaltschaft III hat das Strafverfahren gegen den ehemaligen Nationalrat Christoph Blocher wegen Widerhandlung gegen das Bankengesetz am 7. Dezember 2015 eingestellt. Die Untersuchung hat ergeben, dass strafrechtlich relevante Unterstützungshandlungen von Christoph Blocher bei der Weitergabe vertraulicher Bankdaten des ehemaligen Nationalbankpräsidenten nicht erstellt sind.
Aufgrund von Anzeigen und gestützt auf eigene Abklärungen führte die Staatsanwaltschaft III gegen verschiedene Personen Strafverfahren wegen Verletzung des Bankgeheimnisses im Zusammenhang mit der Weitergabe vertraulicher Bankdaten des ehemaligen Nationalbankpräsidenten (vgl. Medienmitteilungen der Staatsanwaltschaft vom 5 und 13. Januar 2012, 20. März 2012,1. Oktober 2013 und 7. August 2014).
Das Strafverfahren gegen den ehemaligen Nationalrat Christoph Blocher wurde gestützt auf Erkenntnisse und Aussagen aus den bereits Anfang 2012 eingeleiteten Strafverfahren gegen einen ehemaligen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin und einen Thurgauer Anwalt (separate Verfahren) am 19. März 2012 eröffnet. Im Rahmen der umfassenden Ermittlungen galt es zu klären, ob Christoph Blocher die Preisgabe vertraulicher Bankdaten in strafrechtlich relevanter Weise veranlasst oder gefördert hat. Er selber hat dies stets bestritten.
Die Staatsanwaltschaft kam nach Würdigung der Aussagen der Beteiligten zum Schluss, dass Christoph Blocher keinen Einfluss auf den Entscheid des ehemaligen IT-Mitarbeiters zur Preisgabe vertraulicher Bankdaten genommen hat. Dies weder im Rahmen von Gesprächen über dessen Unterstützung bei allfälligem Stellenverlust noch im Zusammenhang mit der Weitergabe von Informationen an die Weltwoche. Auch die im Rahmen der Hausdurchsuchung erhobenen, verwertbaren Sachbeweise lassen keinen anderen Schluss zu. Nicht verwertbar waren bei Christoph Blocher sichergestellte Hinweise auf seine Medienkontakte, da das Bundesgericht mit Urteil vom 22. Juli 2014 erkannt hat, dass diese dem journalistischen Quellenschutz unterliegen (BG 1B_424/2013). Die Staatsanwaltschaft hat aus all diesen Gründen das Verfahren am 7. Dezember 2015 eingestellt.
Gegen die beiden weiteren Beschuldigten ist beim Bezirksgericht Zürich am 28. September 2015 Anklage unter anderem wegen Verletzung des Bankgeheimnisses bzw. Gehilfenschaft dazu erhoben worden. Die Gerichtsverhandlung ist auf den 30. März 2016 angesetzt.
Verständnisfragen im Rahmen dieser Medienmitteilung erteilt die Medienbeauftragte der Oberstaatsanwaltschaft, Corinne Bouvard, am 10. Dezember 2015 von 11.15 Uhr bis 12.30 Uhr unter Telefon 044 265 77 41.
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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