Keine Anpassung der Löhne der Kindergartenlehrpersonen

Der Regierungsrat lehnt die Anpassung der Löhne von Kindergartenlehrpersonen ab. Der Lohn der Kindergartenlehrpersonen ist nicht geschlechterdiskriminierend.

Der Verband Kindergarten Zürich VKZ, der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienst VPOD und der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband sowie Einzelklägerinnen machen gegenüber dem Kanton Zürich eine Lohndiskriminierung der Kindergartenlehrpersonen geltend, da sie lediglich auf der Grundlage von 87 Prozent der zugewiesenen Lohnklasse entlöhnt seien. Dazu fand eine Schlichtungsverhandlung vor der Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz statt, welche ohne eine Einigung verlief. Der Regierungsrat hat die Begehren auf Feststellung einer Lohndiskriminierung und die Anpassung des Lohnes der Lehrpersonen auf Kindergartenstufe nun abgewiesen.

Die derzeitige Entlöhnung ist auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2000 zurückzuführen. An den damaligen Grundlagen für die Festsetzung des Lohnes hat sich nichts Wesentliches verändert. Dort, wo Veränderungen der Belastungen oder der Anforderungen an den Lehrberuf vorliegen, betreffen sie alle Schulstufen der Volksschule. Der Lohn der Kindergartenlehrpersonen ist daher nicht geschlechterdiskriminierend. Der Regierungsratsbeschluss kann beim Verwaltungsgericht angefochten werden.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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