Vernehmlassung zur Änderung des ETH-Gesetzes
Medienmitteilung 12.11.2015
Der Regierungsrat stimmt den Änderungen des ETH-Gesetzes in der Vernehmlassung zu. Den vorgeschlagenen Anpassungen im Bereich Zulassungsbeschränkungen in der Humanmedizin stimmt er grundsätzlich zu.
Der Regierungsrat nimmt im Rahmen der Vernehmlassung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Stellung zu den Änderungen des ETH-Gesetzes. Die Anpassungen betreffen die Corporate Governance und umfassen unter anderem die Regelungen zur Berichterstattung, zur Offenlegung von Interessenbindungen sowie zur Möglichkeit der Abberufung von Mitgliedern des ETH-Rats aus wichtigen Gründen während der Amtsdauer. Der Regierungsrat stimmt den Änderungen des ETH-Gesetzes zu.
Im neuen Gesetz wird auch eine Zulassungsbeschränkung eingeführt. Diese betrifft den geplanten Bachelorstudiengang in Medizin mit naturwissenschaftlich-technischem Schwerpunkt an der ETH. Der Zürcher Regierungsrat begrüsst diese Änderung, die den Ausbau der Kapazitäten der medizinischen Fakultät der Universitätskantone unterstützt. Der Regierungsrat weist aber darauf hin, dass der Ausbau der Studienplatzzahl in der Humanmedizin gemäss Hochschulförderung- und -koordinationsgesetz mit den kantonalen Universitäten zu koordinieren ist.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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