Kanton Zürich für zusätzliche Massnahmen im Asylbereich

Der Kanton Zürich unterstützt den vorbehaltenen Beschluss der Regierungskonferenzen der Sozial-, Justiz- und Polizeidirektoren zur Einsetzung des Sonderstabes Asyl. Gleichzeitig fordert er vom Bundesrat ein Migrationsabkommen mit Eritrea und den strikten Vollzug des bestehenden Abkommens mit Afghanistan. Ebenfalls notwendig sind Sofortmassnahmen zur Abwehr illegal einreisender Personen, insbesondere afghanischer Herkunft.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich unterstützt den heute von den Vorständen der Konferenzen der Sozial- und Justiz- und Polizeidirektoren verabschiedeten vorbehaltenen Beschluss zur Einsetzung des Sonderstabes Asyl. Es ist dem Kanton Zürich ein Anliegen, dass die Kantone in die Arbeiten dieses Sonderstabes einbezogen sind.

Die derzeit bestehende Situation ist sehr herausfordernd. Aufgrund der anhaltend hohen Neuzugänge und der hohen Bleibequote sind derzeit auch die Regelstrukturen im Kanton Zürich stark belastet, sowohl in den kantonalen Zentren als auch in den Gemeinden. Insbesondere die Gemeinden sind auf Planungssicherheit angewiesen, damit sie per 1. Januar 2016 die Voraussetzungen für die Erfüllung der höheren Zuweisungsquote schaffen können.

Angesichts dieser Tatsache und aufgrund dessen, was über die Situation in Südosteuropa bekannt ist, hat der Regierungsrat den Bundesrat brieflich aufgefordert, weitere Massnahmen zu treffen hinsichtlich Rückführungsmöglichkeiten und Abwehr der illegalen Einreise. Dringend notwendig sind einerseits die rasche Ausarbeitung eines Migrationsabkommens mit Eritrea und ein strikter Vollzug des Abkommens mit Afghanistan. Aus diesen beiden Ländern stammt der Grossteil der Personen aus dem Asylbereich, die derzeit in unser Land kommen. Gleichzeitig ist feststellbar, dass unsere Nachbarländer bei der Registrierung und Betreuung der sehr grossen Zahl der bei ihnen eingereisten Asylsuchenden Schwierigkeiten bekunden. Der Regierungsrat fordert den Bund auf, insbesondere die Einreise aus Deutschland von Personen afghanischer Herkunft wirkungsvoll zu unterbinden. Deutschland muss seinen Verpflichtungen im Rahmen des Dubliner Abkommens vollumfänglich nachkommen.

(Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion)

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