Schlag gegen Raserszene - 10 Verhaftungen
Medienmitteilung 09.11.2015
Die Kantonspolizei Zürich hat in einer gezielten Aktion zusammen mit der Staatsanwaltschaft am frühen Mittwochmorgen (4.11.2015) an verschiedenen Orten im Kanton Zürich insgesamt zehn Personen verhaftet und acht Fahrzeuge sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Beschuldigten Strafverfahren wegen schwerer Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und mehrfacher Gefährdung des Lebens eröffnet.
Am 29. März 2015 verhaftete die Kantonspolizei Zürich zwei Fahrzeuglenker, nachdem sich die beiden zuvor auf der A51 ein Autorennen geliefert hatten. Die Führerausweise wurden ihnen auf der Stelle abgenommen. Zudem wurden die Personenwagen sowie die Mobiltelefone der beiden Männer sichergestellt (siehe Mitteilung der Kantonspolizei Zürich vom 30.3.15).
Das darauf folgende Ermittlungsverfahren wurde in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat und mit Spezialisten des verkehrspolizeilichen Einsatzdiensts der Kantonspolizei Zürich sowie mit dem Forensischen Institut Zürich geführt. Bei der Überprüfung der beiden sichergestellten Mobiltelefone stellten die Ermittler Hunderte von Filmen fest, auf denen Autorennen zu sehen waren. Die Abklärungen ergaben, dass diese im Winterhalbjahr 2014/15 im Kanton Zürich sowie in einem Fall im Kanton Aargau abgehalten wurden. Die umfangreichen Ermittlungen, in die unter anderem auch öffentlich zugängliche Foren verschiedener Social-Media-Plattformen einbezogen wurden, führten schliesslich zur Identifizierung der Tatverdächtigen.
In einer gezielten Aktion der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft wurden am Mittwochmorgen (4.11.2015) zehn Personen an ihren Wohnorten verhaftet und Hausdurchsuchungen durchgeführt. Bei den Beschuldigten handelt es sich um sieben Portugiesen, zwei Schweizer sowie um einen serbischen Staatsangehörigen im Alter
von 21 bis 34 Jahren mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Zudem wurden acht Fahrzeuge der Beschuldigten sichergestellt. Es handelt sich dabei allesamt um PS-starke Sportwagen deutscher, amerikanischer, französischer und japanischer Hersteller.
Den Beschuldigten werden mehrfache und schwere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Verletzung des Rasertatbestandes) sowie auch Gefährdung des Lebens in mehreren Fällen vorgeworfen. Nach der Befragung durch Polizei und Staatsanwaltschaft wurden alle Beschuldigten auf freien Fuss gesetzt. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung der Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Erstmals wurden die polizeilichen Ermittlungen durch eine spezialisierte Gruppe des verkehrspolizeilichen Einsatzdiensts geführt. Schwerpunkte der seit Anfang März 2015 operativen Einheit sind das Erkennen und Bekämpfen sowohl neuer als auch bekannter Phänomene im Strassenverkehr.
Verständnisfragen im Rahmen dieser Medienmitteilung beantworten am
Montag, 9. November 2015, von 14 bis 16 Uhr:
Kantonspolizei Zürich
Mediendienst / Tel. 044 247 36 36
Werner Schaub
Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich
Medienstelle / Tel. 044 265 77 41
Corinne Bouvard
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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