Freiwillige Rückgabe von Waffen und Munition im Kanton Zürich

Nach dem grossen Erfolg der Aktionstage zur freiwilligen Waffenrückgabe in den Jahren 2009 bis 2014 erhält die Bevölkerung des Kantons Zürich auch in diesem Jahr die Gelegenheit, nicht mehr benötigte private Waffen, Waffenzubehör, Waffenbestandteile und Munition sowie Laserpointer bei der Kantonspolizei Zürich abzugeben und der Vernichtung zuzuführen.

Die nächste Waffenrückgabe findet wie folgt statt:

Samstag, 7. November 2015, 08.00 bis 12.00 Uhr
Kantonspolizei Zürich, Verkehrszug Urdorf, Werkhofstrasse 5, 8902 Urdorf.

Entgegengenommen werden Faust- und Handfeuerwaffen, Schreckschuss-, Luftdruck-, CO2-, Softair- sowie Imitationswaffen, ausgemusterte Ordonnanzwaffen, Messer, Schlag-, Hieb- und Wurfwaffen, Elektroschockgeräte sowie Munition und Laserpointer. Die rechtliche Grundlage für die Aktion findet sich in Art. 31a des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition sowie in § 8 Abs. 3 der Zürcher Waffenverordnung.

Personen, die Waffen, Waffenbestandteile, Waffenzubehör und Munition abgeben, müssen sich bei der Abgabestelle ausweisen und bestätigen, dass sie auf das weitere Eigentum verzichten und auch mit der Vernichtung einverstanden sind.

Aufgrund der besonderen Gefährlichkeit können Sprengstoff oder pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerk) bei dieser Aktion nicht entgegengenommen werden. Personen, die solche besitzen, werden gebeten, sich mit dem Wissenschaftlichen Forschungsdienst des Forensischen Institutes Zürich (Telefon 044 295 40 80) in Verbindung zu setzen.

Ein Plakat zur freiwilligen Waffenrückgabe im Kanton Zürich kann von unserer Homepage www.kapo.zh.ch heruntergeladen werden.

Kantonspolizei Zürich
Mediendienst / Tel. 044 247 36 36
Carmen Surber

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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