Mietzins-Wucher: Nachgang zur Medienmitteilung der Kantonspolizei und Stadt-polizei Zürich sowie der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 20. Oktober 2015

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat führt zusammen mit der Stadtpolizei Zürich und der Kantonspolizei Zürich ein aufwändiges Strafverfahren wegen mutmasslichen Wuchers im Zusammenhang mit Vermietungen von Wohnungen. Im Rahmen des Strafverfahrens fanden Hausdurchsuchungen beim Eigentümer der Mehrfamilienhäuser und drei seiner Mitarbeitenden statt. Alle vier Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.

Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich sowie die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat haben am 20. Oktober 2015 in einer grossangelegten, gemeinsamen Aktion umfangreiche Ermittlungen getätigt und in drei Mehrfamilienhäusern in der Stadt Zürich über 120 Bewohner befragt (vgl. Medienmitteilung vom 20.10.2015).

Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft zusammen mit Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich am Wohnort des Hauseigentümers sowie an den Wohnorten von drei Mitarbei-tenden Hausdurchsuchungen durchgeführt. Es konnten beträchtliche Vermögenswerte sichergestellt werden. Die vier Beschuldigten sind am 21. Oktober 2015 ein erstes Mal staatsanwaltschaftlich befragt worden. Das Zwangsmassnahmengericht hat gestützt auf den Antrag der verfahrensleitenden Staatsanwältin heute, 22. Oktober 2015, für alle vier Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Eigentümer der Liegenschaft und drei seiner Mitarbeitenden ein Verfahren wegen gewerbsmässigen Wuchers eröffnet. Konkret wird ihnen vorgeworfen, mutmasslich Mietzinse, die im offenbaren Missverhältnis zu den vermieteten Wohnungen stehen, verlangt zu haben und dadurch die Notlage der auf die Wohnungen angewiesenen Mieter ausgenutzt zu haben.

Das sehr umfangreiche Verfahren wird noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Es gilt nun vorerst die durch die Polizei getätigten zahlreichen Befragungen der Mieter sowie das sichergestellte Material auszuwerten und zu beurteilen.

Für alle vier Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Verständnisfragen im Rahmen dieser Medienmitteilung beantwortet die Medienverantwortliche der Oberstaatsanwaltschaft, lic.iur. Corinne Bouvard unter Tel. 044 265 77 41.

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