Zürcher Krankenkassenprämien 2016: unterdurchschnittliche Prämienerhöhung
Medienmitteilung 24.09.2015
Das Bundesamt für Gesundheit hat heute die Krankenkassenprämien 2016 veröffentlicht. Für grundversicherte Erwachsene steigen die Prämien im Kanton Zürich um durchschnittlich 3,6 Prozent und damit schwächer als der Schweizer Durchschnitt von 4,0 Prozent. Dass das Prämienwachstum im Kanton Zürich unterdurchschnittlich ist, ist erfreulich und belegt die effiziente Leistungserbringung. Unerfreulich ist hingegen der Umstand, dass das BAG auch dieses Jahr die Prämien künstlich erhöht.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat heute die Krankenkassenprämein 2016 bekannt gegeben. Im Kanton Zürich steigen die Prämien für Erwachsene um durchschnittlich 3,6 Prozent, im gesamtschweizerischen Durchschnitt beträgt die Prämiensteigerung 4,0 Prozent. Deutlich unterdurchschnittlich steigen die Prämien im Kanton Zürich für Kinder (ZH +2,2%; CH +3,9%) und Jugendliche (ZH +2,5%; CH: +3,6%).
Die Prämienbelastung für Erwachsene im Kanton Zürich von rund 426 Franken pro Monat liegt 2016 unter dem gesamtschweizerischen Mittel von 428 Franken. Im Vergleich mit den vier anderen Standortkantonen von Universitätsspitälern fällt die Prämienbelastung im Kanton Zürich weiterhin deutlich tiefer aus.
Unterdurchschnittliche Kostenentwicklung im Kanton Zürich
Die Prämienentwicklung ist unter anderem ein Abbild der Kostenentwicklung: Zürcherinnen und Zürcher beziehen zwar immer mehr medizinische Leistungen, die Inanspruchnahme ist in den letzten Jahren und Monaten aber schwächer gestiegen als im Schweizer Durchschnitt. Das ist auch die Folge der nachhaltigen, patientengerechten und effizienten Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich. Dazu zählt beispielsweise, dass die Spitäler über wettbewerbliche Rahmenbedingungen verfügen, um effizient und in guter Qualität zu arbeiten. Diese Voraussetzungen kommen den Zürcherinnen und Zürchern zugute – als Patienten, Steuer- und Prämienzahlende.
Prämiensteigerung müsste tiefer sein
Getrübt wird das Ergebnis für die Zürcher Prämienzahlerinnen und -zahler aufgrund künstlicher Prämienerhöhungen durch das BAG: Das Bundesamt verlangt auch dieses Jahr von jeder Krankenversicherung kostendeckende Prämien und lässt keine Mehrjahresbetrachtung zu. Das heisst: Erwirtschaftet ein Krankenversicherer in einem Jahr Gewinn, weil er die Prämien zu vorsichtig kalkuliert hat, darf er diesen Gewinn im Folgejahr den Prämienzahlern nicht zurückgeben. Er muss den Gewinn zurückbehalten und die Reserven erhöhen. Oder anders ausgedrückt: Das BAG zwingt Krankenversicherer mit komfortabler Reservedeckung zu Prämienaufschlägen, wenn diese bewusst einen Verlust berechnen. Dies schränkt zum einen den unternehmerischen Spielraum der Krankenversicherer ein und führt zum anderen zu einer unnötigen Prämiensteigerung und Reservebildung bei den Krankenversicherern.
Voraussichtlich auf die Prämienrunde 2017 wird der Bundesrat das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) in Kraft setzen. Es sieht für die Prämiengenehmigung eine Mehrjahresbetrachtung vor. Dies ermöglicht den Kassen im Sinne der Prämienzahlerinnen und -zahler, Gewinne in einem Jahr mit Verlusten im Folgejahr zu kompensieren.
(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)
Hinweis
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