Kanton Zürich begrüsst Revision der SKOS-Richtlinien

Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich hat mit Befriedigung vom Beschluss der Konferenz der Sozialdirektorinnen und –direktoren (SODK) zur Revision der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) Kenntnis genommen. Die Revision entspricht der Position, die der Regierungsrat bereits Ende letzten Jahres im Rahmen der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse bezogen hatte.

Griffigere Sanktionsmöglichkeiten für unkooperative Sozialhilfebeziehende sowie Kürzungen bei jungen Erwachsenen und Grossfamilien ab 6 Personen sind die wesentlichen Massnahmen, welche die SKOS den Kantonen für die laufende Reform der Richtlinien für die Sozialhilfe in der Schweiz vorgeschlagen hat. Funktionierende Anreize wie die Integrationszulage oder der Einkommensfreibetrag bleiben in den Richtlinien enthalten. Diese Massnahmen hat die SODK nun heute an ihrer Sitzung in Bern formell beschlossen. Sicherheitsdirektor Mario Fehr begrüsst das: «Die SODK stärkt mit der beschlossenen Reform die SKOS-Richtlinien als landesweit verbindliche Vorgabe für die Ausrichtung von Sozialhilfe. Sie liegt vollständig auf der Linie des Kantons Zürich und wird plangemäss auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt.»

Der heutige Beschluss der SODK stützt das grundsätzliche Bekenntnis der Zürcher Regierung zu einem gesamtschweizerisch einheitlichen Massstab für die Bemessung und Ausgestaltung der Sozialhilfe. Nur so kann «Sozialhilfetourismus» verhindert sowie die Rechtsgleichheit garantiert werden. Deshalb hatte Ende letzten Jahres auch der Zürcher Kantonsrat Vorstösse abgelehnt, die eine generelle Kürzung der derzeit in den SKOS-Richtlinien festgelegten Beiträge oder eine vollständige Abkehr von den SKOS-Richtlinien gefordert hatten.

(Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion)

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