Kanton Zürich einigt sich mit Rektorin der EB Zürich

Die Bildungsdirektion einigt sich mit Josefa Haas, Rektorin EB Zürich, auf eine einvernehmliche Auflösung ihres Anstellungsverhältnisses. Eine Gesamtwürdigung hat ergeben, dass die schwierigen Umstände an der EB Zürich verschiedene Ursachen haben. Der Regierungsrat genehmigte eine entsprechende Vereinbarung. Josefa Haas zieht ihre Beschwerde beim Verwaltungsgericht zurück.

Josefa Haas trat ihr Amt als Rektorin EB Zürich, kantonale Berufsschule für Weiterbildung, im November 2012 an. Sowohl den Behörden wie auch den Schulgremien waren die strukturellen und kulturellen Probleme in der Schule bei ihrem Amtsantritt bekannt. Ihre Reformprozesse stiessen bei einem Teil der Mitarbeitenden indes auf starken Widerstand. Der Regierungsrat bestätigte in der Folge die von der Schulkommission der EB Zürich beschlossene provisorische Einstellung im Amt. Eine Gesamtwürdigung der Situation hat nun ergeben, dass Josefa Haas an der EB Zürich ungewöhnlich schwierige Umstände angetroffen hatte, die sie initiativ und verantwortungsbewusst angegangen war. Der Regierungsrat genehmigt deshalb die mit der Bildungsdirektion ausgehandelte Vereinbarung.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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