Kanton Zürich auf Unterbringung von Asylsuchenden vorbereitet
Medienmitteilung 23.09.2015
Der Kanton Zürich erledigt seine Aufgaben im schweizerischen Asylsystem zuverlässig und gestaltet es aktiv mit. Dies gilt auch in der aktuellen Situation. Die Lage bezüglich Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich ist anspruchsvoll, aber unter Kontrolle.
Bis Ende August sind dieses Jahr in der Schweiz rund 20›000 Asylgesuche gestellt worden. Das Staatssekretariat für Migration prognostiziert nach wie vor bis Ende Jahr den Eingang von ungefähr 29›000 neuen Asylgesuchen. Gleichzeitig hat sich die Schutzquote, also der Anteil von Asylgewährungen und vorläufigen Aufnahmen an den erstinstanzlichen Entscheiden, innert zwei Jahren von 30 auf 60 Prozent verdoppelt.
Diese Entwicklung stellt auch die Asylinfrastruktur des Kantons Zürich vor eine Belastungsprobe. Die 17 Durchgangs- und Nothilfezentren des Kantons, in denen sich die vom Bund zugewiesenen Personen aus dem Asylbereich in einer ersten Phase ihres Aufenthalts im Kanton Zürich aufhalten, sind praktisch vollständig belegt. Das gleiche gilt für die Unterkünfte in den Gemeinden, die bei länger dauernden Verfahren für die Unterbringung in einer zweiten Aufenthaltsphase zuständig sind.
Auf diesem Hintergrund hat das Kantonale Sozialamt in den letzten Wochen die Ausnutzung in den kantonalen Unterkünften so erhöht, dass sich in den meisten Unterkünften mehr Personen aufhalten, als dies vom ursprünglichen Plansoll her vorgesehen war. Aufgrund der getroffenen Massnahmen kann der Kanton Zürich die ihm vom Bund zugewiesenen Personen weiterhin in den regulären Strukturen unterbringen. Ende Oktober wird diesbezüglich eine Neubeurteilung der Lage vorzunehmen sein.
Erstaufnahme ist Bundeskompetenz
Die aktuellen Entwicklungen in Europa ändern nichts daran, dass der Bund für den Empfang von Asylsuchenden in der Schweiz zuständig ist und diese erst nachher auf die Kantone verteilt. Einhergehend mit dem gestern vom Parlament verabschiedeten Umbau des Asylsystems hat der Bund bereits seine Unterbringungskapazität entsprechend erhöht. Zielsetzung ist, dass der Bund neu rund 5›000 Plätze für die Unterbringung in Aufnahme-, Verfahrens- und Ausreisezentren zur Verfügung hat.
Unterbringung: Zivilgesellschaft zeigt Engagement
Erfreulich ist, dass von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisation und auch direkt aus der Bevölkerung derzeit sehr viele Angebote für Unterstützung bei den Behörden eingehen. Im Kanton Zürich engagieren sich die reformierte und die katholische Kirchen direkt, indem sie anerkannten Flüchtlingen Wohnraum zur Verfügung stellen.
Kanton Zürich ist vorbereitet
Im Kanton bewältigen mit dem Kantonalen Sozialamt, dem Migrationsamt und der Kantonspolizei die Hauptakteure den regulären Betrieb unter dem Dach der Sicherheitsdirektion. Falls aussergewöhnliche Belastungen auftreten würden, stünde zudem das Amt für Militär und Zivilschutz zur Verfügung, subsidiär Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Alle genannten Ämter stehen in einem intensiven Kontakt zueinander und gleichen Informationsstand und Massnahmen regelmässig miteinander ab.
Die Frage, ob der Kanton Zürich auf überraschende Entwicklungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen vorbereitet wäre, kann klar bejaht werden: Der Kanton Zürich verfügt über eine robuste Aufstellung für den regulären Betrieb. Würde es wider Erwarten zu einer aussergewöhnlichen Lage kommen, stünde für deren Bewältigung die Kantonale Führungsorganisation bereit. Für die Zukunft steht der Kanton vor anspruchsvollen Herausforderungen, da neben dem Unterbringungsangebot und der Gewährleistung der Sicherheit auch Bereiche wie Gesundheit, Schule, Integration und Arbeit vor aussergewöhnlichen Belastungen stehen.
(Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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