Aufsichtsrechtliche Anordnungen gegenüber dem See-Spital
Medienmitteilung 01.10.2015
In den vergangenen Monaten wurden gegen das See-Spital zahlreiche, teils massive Vorwürfe erhoben. Sie betreffen die Schmerzklinik, die von Arzt D. geführt worden ist, und die Spitalleitung. Die Gesundheitsdirektion hat deshalb im Frühsommer dieses Jahres ein aufsichtsrechtliches Verfahren eingeleitet und in diesem Zusammenhang vom See-Spital einen detaillierten Bericht über die Vorwürfe einverlangt. Dieser liegt seit gestern Nachmittag vor.
Die Gesundheitsdirektion hat den Bericht und die umfangreichen Beilagen einer ersten Prüfung unterzogen. Zum Teil werden die erhobenen Vorwürfe vom See-Spital anerkannt, und die Gesundheitsdirektion hat erste aufsichtsrechtliche Anordnungen getroffen. Zum Teil werden die Vorwürfe aber auch bestritten, so dass deshalb weitere Abklärungen erforderlich sind. Nach Abschluss ihrer Untersuchung wird die Gesundheitsdirektion allenfalls erforderliche weitere aufsichtsrechtliche Sanktionen gegen den Arzt D. und die verantwortlichen Organe des Spitals verhängen.
Die Gesundheitsdirektion stellt den Strafverfolgungsbehörden weiterhin alle Unterlagen zur Verfügung, die für die laufenden Strafverfahren zweckdienlich sein können.
(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)
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