Strafverfahren gegen den Statthalter des Bezirkes Dietikon
Medienmitteilung 18.09.2015
Die Staatsanwaltschaft I hat gestützt auf eine Anzeige des Ombudsmannes des Kantons Zürich gegen den Statthalter des Bezirkes Dietikon ein Strafverfahren wegen Begünstigung und Rechtspflegedelikten eröffnet. In diesem Zusammenhang hat beim Statthalteramt eine Hausdurchsuchung stattgefunden.
Der Ombudsmann des Kantons Zürich hat gestützt auf bei ihm eingegangene Beschwerden bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich am 24. Juli 2015 Strafanzeige gegen den Statthalter des Bezirkes Dietikon erstattet. Die Staatsanwaltschaft I für Besondere Untersuchungen hat aufgrund der Anzeige anfangs August ein Strafverfahren wegen Begünstigung und Rechtspflegedelikten eingeleitet.
Das Obergericht des Kantons Zürich hat am 31. August 2015 auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens erteilt. Dem Beschuldigten werden verschiedene Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit der Untersuchungsführung in Übertretungsstrafsachen vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hat zusammen mit der Kantonspolizei Zürich am 17. September 2015 im Statthalteramt Dietikon eine Hausdurchsuchung durchgeführt und den Beschuldigten einvernommen.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Verständnisfragen im Rahmen dieser Medienmitteilung erteilt die Medienbeauftragte der Oberstaatsanwaltschaft, Corinne Bouvard, am 18. September 2015 von 14.00 bis 15.00 Uhr unter Telefon 044 265 77 41.
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