Regierungsrat verabschiedet neues Kinder- und Jugendheimgesetz

Der Regierungsrat hat zuhanden des Kantonsrats ein neues Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) verabschiedet. Dieses sieht eine bedarfsgerechtere Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie eine neue Finanzierung der Leistungen innerhalb des Kantons vor.

Das geltende kantonale Jugendheimgesetz von 1962 entspricht in vielfacher Hinsicht nicht mehr den Bedürfnissen einer modernen Kinder- und Jugendhilfe. Es soll durch ein neues Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) abgelöst werden, das eine bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung von Familien, Kindern und Jugendlichen zum Ziel hat. Die Unterstützung umfasst nebst dem stationären Aufenthalt in einem Heim oder einer Pflegefamilie auch niederschwelligere Hilfen wie die sozialpädagogische Familienbegleitung. Das neue KJG verpflichtet zu einer kantonalen Gesamtplanung, welche die Wirksamkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Angebote berücksichtigt. Die Angebote werden in der Regel von privaten Trägerschaften erbracht.

Mit dem neuen Gesetz wird auch die Finanzierung neu geregelt. Wurden die bisherigen Leistungen bei Zahlungsunfähigkeit der Eltern einzelfallweise durch die zuständige Gemeinde finanziert, so werden sie neu gemeinsam von allen Gemeinden – im Verhältnis zur Einwohnerzahl – getragen. Die Gemeinden übernehmen dabei 65 Prozent und der Kanton 35 Prozent der Kosten. Grundsätzlich ergeben sich keine Mehrkosten für Kanton und Gemeinden. Für die Bildungsdirektion ergeben sich aufgrund der neuen Aufgaben gewisse Mehrkosten, die im Rahmen des bestehenden Budgets zu kompensieren sind. Dieses sogenannte «Gesamtkosten-Modell» wurde in der Vernehmlassung von einer grossen Mehrheit der Gemeindevertretern befürwortet, da es unter anderem verhindert, dass kleinere Gemeinden mit aufwändigen Unterstützungsmassnahmen in Zukunft finanziell übermässig belastet werden. Auch soll aufgrund der wegfallenden Einzelfallabwicklung der administrative Aufwand für die einzelnen Gemeinden kleiner werden.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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