Wasserentnahme aus Seen und Flüssen
Medienmitteilung 16.07.2015
Die anhaltende Trockenperiode führt zu einer steigenden Zahl von Gesuchen für Bewässerungen von landwirtschaftlichen Kulturen. Im Interesse einer umgehenden Behandlung hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) den Gemeinden die Kompetenz übertragen, solche Wasserentnahmen für ganz bestimmte, leistungsfähige Gewässer zu bewilligen.
Dabei handelt es sich um die folgenden Gewässer:
- Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee
- Rhein, Thur, Limmat, Sihl, Reuss und Glatt
- Töss unterhalb der Brücke Neftenbach-Pfungen
Die Gemeindeverwaltungen geben Auskunft über die einzuhaltenden Bedingungen und führen ein Verzeichnis der erteilten Bewilligungen. Für alle anderen, oben nicht erwähnten Gewässer bleibt das AWEL zuständig.
Da die Restwasserführung gewährleistet werden muss, sind für die Wasserentnahme aus Bächen keine provisorischen Bewilligungen mehr möglich. Bereits erteilte Konzessionen können im bisherigen Umfang weitergenutzt werden.
(Medienmitteilung der Baudirektion)
Hinweis
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