Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung auch im Bereich früherer Investitionsbeiträge erfolgreich abgeschlossen
Medienmitteilung 14.07.2015
Die Umwandlung der früheren Investitionsbeiträge an die Spitäler in Darlehen ist abgeschlossen: Der Kanton hat damit zum Start in die neue Spitalfinanzierung mit Fallpauschalen eine gleichwertige Ausgangslage zwischen den Zürcher Spitälern geschaffen. Mit 19 Spitälern konnte die Gesundheitsdirektion Darlehen im Umfang von rund 730 Millionen Franken einvernehmlich vereinbaren; in einem Fall war eine gerichtliche Klärung nötig. Darlehen in der Höhe von knapp 170 Millionen Franken sind von den Spitälern bis heute bereits vorzeitig zurückgezahlt worden. Das zeigt, dass das neue Spitalfinanzierungssystem funktioniert.
Mit der neuen Spitalfinanzierung, die seit dem 1. Januar 2012 in der Schweiz in Kraft ist, umfassen die Pauschalen zur Abgeltung der stationären Spitalbehandlungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung – die Fallpauschalen – auch einen Investitionsanteil. Er deckt die Kosten der Anlagenutzung der Spitäler. Das heisst, die Spitäler müssen ihre Investitionen neu grundsätzlich aus den laufenden Erträgen sowie mit Fremdmitteln finanzieren. Vor 2012 wurden die Investitionen über Staatsbeiträge des Kantons mitfinanziert. Mit dem Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz schuf der Kanton die gesetzliche Grundlage, um diese Investitionsbeiträge zum Restbuchwert per 1. Januar 2012 in zins- und amortisationspflichtige Darlehen der Spitäler umzuwandeln.
Die Umwandlung diente zwei Zielsetzungen: Zum einen wird damit verhindert, dass der Kanton frühere Investitionen eines Spitals zweimal bezahlt – vor dem 1. Januar 2012 durch einen Investitionsbeitrag und danach über die Fallpauschalen, die der Kanton rund zur Hälfte finanziert. Zum andern konnte damit für die Spitäler im Kanton Zürich mit ihrem unterschiedlichen Investitionsstand eine gleichwertige Ausgangslage zum Start in die neue Spitalfinanzierung geschaffen werden.
Darlehen von 170 Millionen Franken bereits vorzeitig zurückgezahlt
Mit 19 Spitälern konnte die Gesundheitsdirektion eine einvernehmliche Regelung über die Höhe der Rückforderungen erzielen und Darlehensverträge im Umfang von insgesamt rund 730 Millionen Franken abschliessen. In einem Fall war eine gerichtliche Klärung nötig, wobei die Position des Kantons vollumfänglich geschützt wurde. Die Darlehen werden durch die Spitäler in der Höhe der durchschnittlichen Fremdkapitalkosten des Kantons verzinst und entsprechend einem vereinbarten Amortisationsplan zurückgezahlt. Damit ist die Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung im Kanton Zürich auch mit Blick auf den Bereich der früheren Investitionsbeiträge durch den Kanton erfolgreich abgeschlossen.
Von den Darlehen in Höhe von insgesamt rund 730 Millionen Franken sind bis heute bereits 170 Millionen Franken vorzeitig, das heisst vor dem mit den Spitälern vereinbarten Fälligkeitstermin, zurückgezahlt worden. Die vorzeitige Rückzahlung in diesem beträchtlichen Umfang zeigt, dass das neue Spitalfinanzierungssystem funktioniert und mit den in den Fallpauschalen enthaltenen Investitionskostenanteilen eine Amortisation der Darlehen durch die Spitäler möglich ist.
(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)
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