Massnahmen der BVK

Der Regierungsrat hat die Entscheide des Stiftungsrates der BVK über bevorstehende Sanierungsmassnahmen zur Kenntnis genommen. Der Regierungsrat geht davon aus, dass der vom Stiftungsrat gewählte Weg zur erwünschten und den Umständen entsprechenden bestmöglichen Lösung führt. Wichtiges Ziel ist für den Regierungsrat, dass der Kanton ein wettbewerbsfähiger Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt bleibt und weiterhin über eine attraktive und sichere Rentenversorgung verfügt. Der Regierungsrat erwartet von der BVK Massnahmen zugunsten der älteren Arbeitnehmenden.

Die BVK ist seit Anfang 2014 eine selbständige Vorsorgeeinrichtung, die von einem Stiftungsrat, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch vertreten sind, geführt wird. Die BVK will mit den Sanierungsmassnahmen ihr finanzielles Gleichgewicht langfristig sichern und die Aktivversicherten und Rentenbeziehenden gleich behandeln.

Der Regierungsrat nimmt in seiner Funktion als Arbeitgeber die Entscheide über die notwendigen Sanierungsmassnahmen zur Kenntnis und wird sie auf ihre Auswirkungen für die Arbeitnehmenden und Arbeitgeber sowie die BVK analysieren. Er geht davon aus, dass die BVK das veränderte Umfeld intensiv geprüft und alles unternommen hat, um die bestmögliche Lösung für die langfristige Sicherung der Vorsorgeeinrichtung zu finden. Der Regierungsrat erwartet, dass der Stiftungsrat der BVK alle Möglichkeiten prüft, um die erheblichen Auswirkungen der Änderungen auf Arbeitnehmende und Arbeitgeber möglichst verträglich zu halten.

Für den Regierungsrat ist ein wichtiges Ziel, dass die Rentenversorgung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiv und sicher bleibt. Der Kanton muss auf dem Arbeitsmarkt weiterhin konkurrenzfähig sein. Der Regierungsrat erwartet, dass die vom Stiftungsrat der BVK in Aussicht gestellten Übergangsbestimmungen so ausgestaltet sind, dass Härtefälle und gehäufte vorzeitige Altersrücktritte verhindert werden können.

Der Regierungsrat fordert zudem, dass die BVK die Versicherten umfassend über die Auswirkungen der Sanierungsmassnahmen informiert und für individuelle Rückfragen eine Anlaufstelle zur Verfügung stellt.

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Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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