Moderate Kostenentwicklung bei stationären Spitalbehandlungen im Kanton Zürich

Gestützt auf eine schweizweit herausragende Datenbasis ist es dem Kanton Zürich seit Jahren möglich, mit einem aussagekräftigen Fallkostenvergleich Transparenz über die Kostensituation der Zürcher Spitäler zu schaffen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Berechnungsmethodik des Zürcher Fallkostenvergleichs in diversen Urteilen gestützt hat, liegt nun der neueste Benchmark vor. Darin zeigt sich eine moderate Kostensteigerung für das Jahr 2014.

Bereits seit über 10 Jahren veröffentlicht der Kanton Zürich einen Kostenvergleich der stationären Spitalbehandlungen. Mit der Publikation soll Transparenz über die Kostensituation der Spitäler geschaffen werden. Grundlage für den Fallkostenvergleich sind detaillierte Kostenanalysen aller Zürcher Akutspitäler nach einer einheitlichen, vom Bundesverwaltungsgericht gestützten Methodik.

Seit der Einführung des Fallpauschalensystems unter SwissDRG (2012) sind die Fallkosten im Durchschnitt um 1,5 Prozent pro Jahr gestiegen. Der Fallkostenvergleich 2014 weist mit knapp 2 Prozent eine etwas höhere Kostenentwicklung auf. Der Kostenanstieg ist hauptsächlich auf höhere Personalkosten zurückzuführen. Die Zürcher Spitäler sind mit ihren Kostenstrukturen im schweizweiten Vergleich nach wie vor gut aufgestellt. Allerdings gilt es die Kostenentwicklung kritisch im Auge zu behalten.  

Benchmark über 17 Zürcher Akutspitäler

Der Fallkostenvergleich 2014 umfasst insgesamt 17 Zürcher Akutspitäler, die im vergangenen Jahr je mindestens 200 akutsomatische Patienten behandelt haben. Neu stützt sich die Beurteilung auf alle Patientinnen und Patienten ab, nicht nur auf solche mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Im vorliegenden Vergleich gilt wie in den Vorjahren das teuerste Spital derjenigen Spitäler, die zusammen 40 Prozent der Patientinnen und Patienten am günstigsten behandelten, als Benchmarkspital (40. Perzentil). 2014 war dies das Kantonsspital Winterthur, das schweregradbereinigte Fallkosten von 9›772 Franken aufweist.

Die Fallkosten 2014 und das Fallgewicht der einzelnen Spitäler sind in der Grafik (vgl. Abb.) im Detail aufgeführt. Innerhalb der Liste zeigen sich einige Verschiebungen im Vergleich zu den analog berechneten Vorjahreszahlen. Das Stadtspital Triemli konnte seine schweregradbereinigten Fallkosten um rund 3,7 Prozent reduzieren. Andererseits weisen einige Spitäler auch klare Kostensteigerungen auf. So verzeichnen beispielsweise die Spitäler Limmattal, Uster und das See-Spital am Standort Horgen ein Kostenwachstum von über 5 Prozent.  

Bundesverwaltungsgericht stützt Zürcher Regierung

Im Laufe des letzten Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht die Tariffestsetzung der Zürcher Regierung in mehreren Entscheiden gestützt. Der vom Regierungsrat verwendete Fallkostenvergleich eignet sich gemäss Bundesverwaltungsgericht, um die Wirtschaftlichkeit der Spitäler und die Angemessenheit der Spitaltarife zu beurteilen. Die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts haben Klarheit und Rechtssicherheit ins Zürcher Spitalwesen gebracht und den Stellenwert der transparenten und datengestützten Methodik des Kantons Zürich gestärkt.  

Stärkung der Marktposition der Zürcher Spitäler

Die Listenspitäler im Kanton Zürich haben 2014 im stationären Bereich fast 217›000 Patientinnen und Patienten behandelt. Das sind 3,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Besonders stark zugenommen haben die Patientenzuflüsse aus anderen Kantonen. Die Zunahme von rund 9 Prozent bei den ausserkantonalen Patientinnen und Patienten ist ein weiterer Beleg für die Attraktivität des Spitalstandorts Zürich. Die durchschnittliche Fallschwere aller Zürcher Spitäler nach SwissDRG lag 2014 beinahe unverändert bei 1.11 und damit klar über dem schweizerischen Durchschnitt. Dies unterstreicht die wichtige Rolle der Zürcher Spitäler in der Behandlung von komplexen Fällen am Ende der Versorgungskette.

(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)

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